Hallo binesummsumm
Als erstes muss ich Dir leider sagen, dass das Amt leider doch einfach das Harz4 kürzen, bzw. streichen kann, wenn Dein Freund nach der Rechnung des Amtes zuviel Verdient.
Das Amt rechnet wiefolgt:
Hilfe zum Lebensunterhalt für 2 Erwachsene und ein Kind in einer BG + ca. 80% der Warmmiete = Bedarf der BG.
Dagegen wird gerechnet:
Einkommen des Freundes minus des Freibetrages (900,00€ - 100,00€ - 20% - 10% = 576,00€) + Kindergeld + Unterhalt des Kindsvaters = Einkommen der BG
Bedarf der BG - Einkommen der BG = zuzahlende Hilfe.
Sollte der Betrag jedoch so gering sein, das man auch durch Wohngeld den offenen Betrag abdecken kann, wird kein Harz4 gezahlt.
In dem Fall kann man aber beantragen, dass das Amt oder das Sozialamt die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen.
Solltet ihr aber vorkurzem erstmalig zusammen gezogen sein, kann man auch durch Angabe einer Zweckgemeinschaft und nicht einer BG im ersten Jahr verhindern, dass sie einem die Bezüge streichen können. In diesem Fall solltest du Wiederspruch einlegen.
Auf jeden Fall wünsch ich Euch viel Glück.
Gruß Angy275