Hallo kd1981

Einen Arbeitsvertrag brauchst du nicht, um dich arbeitslos zu melden.

Geh einfach hin und melde es erstmal.

Das was du auf jeden fall spätter brauchst sind:

  • Lohnnachweise (Lohnzettel)
  • Kündigungsschreiben (damit das Amt nachvollziehen kann das du dir nichts zu schulden komm lassen hast, weswegen es evtl. eine Sperre verhängen müsste)

und alles andere sagt dir das Arbeitsamt, wenn du dich arbeitslos meldest.

Viel Glück bei der Arbeitssuche.

Angy275

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Hallo Sanna21

Natürlich kannst du ein solches Gutachten anfechten, wenn du einen sogennanten begründeten Einwand hast.

da ich aus Erfahrung spreche weiß ich, das die Rentenstelle generell im ersten Anlauf alles abschmettert.

Beispiel: Mein Mann ist 2003 an MS (Multiples Sklerose) erkrankt und kann seit her nicht arbeiten und trotzdem hat die Rentenstelle den ersten Antrag auf Rente mit der Begründung, er sei voll erwerbsfähig, abgelehnt. Wir sind in wiederspruch gegangen und haben eine Neubegutachtung beantragt und siehe da, da hat er seine Rente bekommen.

Also lass dich nicht entmutigen und gehe zu einem Phsychologen und lass dir deine Angsterkrankung bestättigen. Anschließend gehst du mit dem Gutachten nochmals zum Sozialamt und beantragst einfach nocheinmal eine Begutachtung, weil du davon aus gehst das der erste Arzt nicht alle unterlagen zur Verfügung hatte für eine vernünftige Entscheidung.

Ich Drück Dir die Daumen. Viel Glück

Angy275

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Hallo Daylight

Ich kann die Situation Deiner Freundin gut nach voll ziehen, da ich selber arbeitssuchend bin.

Du als Freundin kannst ihr eigentlich nur beistehen in dem du sie zum raus gehen verleitest.

Sei es das du ihre Hilfe benötigst oder ihren rat beim Einkauf brauchst oder oder oder

Wichtig ist nur das sie den Eindruck gewinnt, das sie auch ohne Arbeit gebraucht wird. Das heist sie braucht ein neues Aufgabengebiet.

Aber fast noch viel wichtiger ist das deine Freundin Ihr selbstwert Gefühl wieder bekommt.

Und mach deiner Freundin bitte klar, das es nicht an ihr liegt, das sie keine Antworten auf ihre Bewerbungen bekommt. Denn das ist bei vielen so.

Ich drück dir die Daumen das sie sich bald wieder fängt. Angy275

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Hi

Natürlich kann man in Deutschland bei jeder öffentlichen Verhandlung zusehen.

Wenn Du tatsächlich mal bei einer Verhandlung zusehen möchtest solltest Du Dich im Vorfeld mal kundig machen, an welchem Tag welche Verhandlung statt findet und welche davon öfentlich ist.

viel Spass dabei.

Angy275

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Hallo DavidR

Ansich keine schlechte Idee, für ein Remake, doch wie soll der Inspektor in die Wohnung der Miss Marple kommen. Und noch besser woher soll er wissen, das sie nicht da sein würde.

Meiner Meinung nach, würde die Hintergrundgeschichte fast genauso lang werden, wie die eigentliche Geschichte.

Trotzdem gute Idee, wünsch euch viel Spass.

Angy275

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Hallo cinella30771

Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, das das Amt für das erste halbe Jahr doppelte Haushaltsführung unterstützen kann. Dies ist aber eine Kannbestimmung und wird von Fall zu Fall entschieden. Außerdem könnt ihr auch Umzugshilfe bei Arbeitsaufnahme beantragen und um Deinen Unterhalt brauchst Du Dir auch keine Sorgen machen.

Also geh aufs Amt und fragt dort einfach mal nach.

Viel Erfolg wünsch ich Euch.

Angy275

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Hallo tanjaundtim

Wenn Du beim Amt einen Umzug wegen Familiezusammenführung beantragst, hast Du die besten Chancen das dies genehmigt wird. Das ist aber eine sogenannte Kannbestimmung.

Wenn Du den Umzug mit einer Arbeitsaufnahme begründen könntest, kann Dir das Amt den Umzug nicht verweigern und übernimmt meistens auch die Kosten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit den Umzug selbst zu finanzieren und dem Amt gegenüber auf Umzugsunterstützung zu verzichten, dann darf man im allgemeinem auch umziehen.

Viel Glück für euren Umzug.

Angy275

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Hallo binesummsumm

Als erstes muss ich Dir leider sagen, dass das Amt leider doch einfach das Harz4 kürzen, bzw. streichen kann, wenn Dein Freund nach der Rechnung des Amtes zuviel Verdient.

Das Amt rechnet wiefolgt:

Hilfe zum Lebensunterhalt für 2 Erwachsene und ein Kind in einer BG + ca. 80% der Warmmiete = Bedarf der BG.

Dagegen wird gerechnet:

Einkommen des Freundes minus des Freibetrages (900,00€ - 100,00€ - 20% - 10% = 576,00€) + Kindergeld + Unterhalt des Kindsvaters = Einkommen der BG

Bedarf der BG - Einkommen der BG = zuzahlende Hilfe.

Sollte der Betrag jedoch so gering sein, das man auch durch Wohngeld den offenen Betrag abdecken kann, wird kein Harz4 gezahlt.

In dem Fall kann man aber beantragen, dass das Amt oder das Sozialamt die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen.

Solltet ihr aber vorkurzem erstmalig zusammen gezogen sein, kann man auch durch Angabe einer Zweckgemeinschaft und nicht einer BG im ersten Jahr verhindern, dass sie einem die Bezüge streichen können. In diesem Fall solltest du Wiederspruch einlegen.

Auf jeden Fall wünsch ich Euch viel Glück. Gruß Angy275

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Hallo Pauli1985,

als ehemalige Mitarbeiterin eines DSL-Anbieters kann ich Dir folgendes Antworten:

Wenn der Mitarbeiter des Vodafon-Shops handschriftliche Änderungen (vor Vertragsabschluss) vornimmt, so sind die eigentlich auch bindend.

Nur kommt es leider auch vor, dass Änderungen vorgenommen werden, die jeglicher Grundlage entbehren. In einem solchen Fall handelt es sich meistens um eine versprochene höhere Leistung. Meistens kann auf Grund der vorhandenen Leitung, aber diese Leistung nicht eingehalten werden(z.B.: versprochen werden 25000 und tatsächlich liegen nur 2000 an).

In einem solchen Fall hat man die Möglichkeit jeder Zeit vom Vertrag zurückzutreten. Das sehen die Anbieter natürlich nicht gerne und versuchen einen mit einem Vergleichsangebot doch noch zuhalten. Wenn man dieses aber aus schlägt, kommt man auch aus dem Vertrag raus, ohne das man sich an einen Anwalt wenden muss. Man muss aber fährerweise auch sagen das sich das ganze sehr lange hinziehen kann und viele Nerven kostet.

SolltestDu trotzdem ein Anwalt aufsuchen, kannst Du auf Gericht nach einem Prozeskostenhilfeantrag fragen. Mit der Bewilligung kannst Du dann zu einem Anwalt gehen und brauchst erstmal nichts bezahlen.

Es gibt aber auch Anwälte, die das erste Gespräch nicht berechnen. Manchmal reicht ja schon ein Gespräch, um alle Fragen die man hat zu klären.

So ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Viel Glück!

Angy275

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Hallo daqauzer

Die Arge kann Akteneinsicht bei deinen Ärzten verlangen wenn:

  1. Du angegeben hast, dass es bei Dir gesundheitliche Einschränkungen gibt, die eine Vermittlung in Deinen Breuf behindern bzw. einschränken.
  2. Die Arge durch eine Amtsärztliche Untersuchung feststellen lassen möchte in welchem Beruf Du überhaupt vermittelbar bist.
  3. Oder es bereits einen Aktenvermerk gibt, aus dem hervor geht, das es immer wieder zu Krankschreibungen kam. In diesem Fall kann es passieren, wenn man nicht wirklich Krank ist, dass einem die Bezüge gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Also frag am besten gleich morgen nocheinmal nach, warum die Arge bei Dir Akteneinsicht haben möchte.

Viel Glück und Grüße Angy275

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Hallo Rene.

Erst mal muss ich vorraus schicken, dass jede Arge anders entscheidet. Aber wenn er zur Zeit Anspruch auf Harz4 hat, dann sollte er sich sofort mit der Mahnung bei der Arge vorsprechen und um einen Vorschuss bitten. Dieser kann unter Umständen als Darlehn gewährt werden.

Sollte er keinen Anspruch mehr haben, kann er auch auf das Zuständige Sozialamt gehen und dort um Hilfe bitten. In unserem Ort ist das so, wenn man unverschuldet in solche Schwierigkeiten gekommen ist, dann helfen die auch schnell. Vorraus gesetzt ist aber das mann die notwendigen Unterlagen auch möglichst sofort einreicht.

Viel Glück für Deinen Bekannten

Gruß Angy275

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Hallo seroo es gibt verschiedene Hausmittelchen die bei leichtem bis mitelschweren Husten helfen.

  • warme Milch mit Honig>>> beruhigt
  • heiße Kartoffel in einer Tüte zerquwetscht auf den Brustkorb gelegt>>>>> löst den Husten
  • in einem Topf abwechselnd eine Schicht Zwiebel und eine Schicht Zucker, in meheren Lagen über einander, langsam erwärmen bis der Zucker Karamelisiert ist und den Sud anschließend zu dir nehmen, kann auch kalt als drops geluscht werden>>>> beruhigt
  • oder einfachste lösung nimm ein Eukaliptus BonBon das kann auch helfen

Gute Besserung wünscht Dir Angy275

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Ich finde diese Regel kontraproduktiv, weil…

Ich bin ganz Deiner Meinung. Wenn die Erzieherin nicht gewillt ist den Kindern auch den Respeckt vor fremden Eigentum bei zu bringen, sollte sie lieber die Eltern dazu an halten ihren Kindern kein eigenes Spielzeug mitzugeben. So haben das auch die Erzieher bei uns gehandhabt. Und ich finde das wäre die bessere Lösung.

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Hallo kathiahmet. Bevor Du Dich entscheidest, was Du machst, solltest Du Dir dadrüber klar werden, ob Du Ihm vertraust oder nicht. Wenn Du auch nur etwas an seiner Träue zu Dir zweifelst und nicht Dein Leben von Ihm bestimmt bekommen möchtest, solltest Du Dich tatsächlich von ihm trennen. Nach dem was du schreibst schränkt er Dich jetzt schon ein. Überleg Dir doch mal was passiert, wenn Ihr eine Familie gründen würdet. Es hört sich so an, das Dein Freund zu dennen gehört die Ihre Frauen früher oder später schlagen und dann noch die Frechheit besitzen zu sagen sie sei selber Schuld. Wenn Du Dein Leben selber bestimmen möchtest, dann trenne Dich von ihm, auch wenn er Dir droht oder versucht Dich zu erpressen. Hohl Dir notfals Hilfe von Leuten denen Du vertraust, bzw.: geh zum Frauenhaus die können wenn es nötig wird auch helfen. Naja egal wie Du Dich entscheidest ich drück Dir die Daumen dass alles gut wird. liebe Grüße Angy

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Hallo Um sicher zugehen, das du alles richtig machst wende dich an das zuständige Stadtschulamt.

Aber im allgemeinen müssten die Zeilen reichen die du bereits geschrieben hast, denn die Schulpflichtigen Jahre, die in Deutschland verlangt werden, hast du ja bereits hinter dir.

Viel Glück in England wünsch ich euch Angy275

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Hallo LeaKaese

Mach Dir mal keine Sorgen, es gibt auch Fernseher die statt einer grünen Leuchtdiode eine orange oder auch eine gelbe Leuchtdiode als Power ON Zeichen benutzen.

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Hallo Leela86

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, das der Vertrag teoretisch nichtig ist.

Als ich damals in der selben Situation war wurde mir folgendes geraten:

  1. Sofort ein Schreiben aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag unter falschen Vorraussetzungen zustande gekommen ist.

  2. Sollte in dem Schreiben stehen, dass er unter diesen Vorraussetzungen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück tritt!

  3. Sollte er eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, sollte er diese sofort wiederrufen und evtl. schon abgebuchte Beträge wieder zurück buchen lassen!!

  4. Sollte in dem Schreiben stehen, dass wenn die Firma dennoch Zeitschriften liefert und oder Beträge abbucht, er sich vorbehält, dass er rechtliche Schritten gegen die Frma einleiten würde.

Diese Schritte haben mir damals auch geholfen, ohne großartige Diskusionen. Notfals kann er sich aber auch eine kostenlose Rechtsauskunft bei einem Anwalt holen.

Hoffe konnte Dir und deinem Bekannten helfen Viel Glück Angy275

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