Kann man pauschal nicht sagen. Wenn man in seiner Vergangenheit Mist gebaut hat, ist das nicht direkt ein Ausschlussgrund Es kommt auf die schwere des Vergehens an und dann wirst du eine Stellungsnahme zu dem Vorfall schreiben müssen... Danach wird entschieden ob das Vergehen zu schwer war oder ob darüben hinweggesehen werden kann.
Antwort
Antwort
Wenn du eine Abgeschlossene Ausbildung hast, kannst du dir das als Abschluss der mittleren Reife anerkennen lassen. Frag diesbezüglich am besten im Sekretariat deiner Schule an.