Nachdem er mir von seinem Anwalt mitteilen lies, dass er mir die Katzen nicht vor hat zu geben, weil sie seine seien, habe ich nun auch einen Anwalt zu Rate gezogen.

Der Vertrag ist rechtsgültig und er hat nochmal eine Frist bekommen zur Übergabe der Katzen. Hält er sich nicht daran so kann eine einstweillige Verfügung erwirkt werden.

Nun warten wir mal ab, was er macht.

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Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten. Also der Kaminkehrr kommt definitiv erst NACH meinem Auszug. Zum anderen ist es so,dass ich eine Pauschalmiete bezahle und somit nie eine seperate Nebenkostenabrechnung erhalten habe. Im Mietvertrag steht lediglich, dass die Kosten für die jährliche Wartung der Therme, sowie die Kosten für den Schornsteinfeger auf den Mieter umgelegt werden. nur ich habe ja schon im letzten November die Kosten dafür getragen und da ist doch noch kein Jahr um.......ich denke es wird wohl daauf hinauslaufen, dass ich das doch mal vom nwalt prüfen lassen muss.....:-(

Danke

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