Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten
einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
1. Nachweis des mittleren Abschlusses oder Vorlage des Versetzungszeugnisses der Jahrgangsstufe 9
des verkürzten gymnasialen Bildungsganges in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und
2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
inhaltlich im Rahmen des Pflichtunterrichts erteilt worden ist.
Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler entweder im
letzten Zeugnis der Schule, in der sie oder er den mittleren Abschluss erzielt hat, mindestens
befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweist, wobei in
keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als „ausreichend“ sein darf oder die
Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe nachweist.
Die Abmeldung von diesem Zusatzunterricht kann nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen.
4. Abschluss der folgenden drei schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen:
a) Deutsch/Kommunikation,
b) fremdsprachlicher Bereich,
c) mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und
5. Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von
mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer