Antwort
Erst einmal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten!
Also kündigen wir nun erstmal den Mietvertrag und hoffen auf ein entgegenkommen des Vermieters. Sollte dies nicht sein, warten wir quasi bis wir unsere Urkunden haben und verbeamtet (auf Widerruf) sind. In welchem Gesetz bzw. dann in welchem §§ steht das mit dem Sonderkündigungsrecht für Beamte?