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AndyEF

16.07.2010
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AndyEF
16.07.2010, 09:59
Muss ich ein bereits bestehendes Mietverhältnis eingehen trotz plötzlichen Arbeitswechsel?

Folgendes Szenario: Eine Freundin und ich wohnen in Thüringen. Wir beide werden nun ab September bei der Polizei in einem anderen Bundesland unsere Ausbildung anfangen. Ausbildungsort sollte die Stadt L. sein. Wir haben uns dort eine Wohnung gesucht und auch eine gefunden. Der Mietvertrag wurde ab August unterschrieben. Die Schlüsselübergabe erfolgte jedoch noch nicht. Nun wurde uns kurzfristig von der Ausbildungsstelle mitgeteilt das sich der Ausbildungsort von L. nach C. verlegt wurde. Was machen wir nun mit der Wohnung in L. bei der wir den Mietvertrag schon unterschrieben haben, der jedoch erst ab August gilt und wir noch keine Schlüssel haben?

Vielen Dank bereits im Vorraus!

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Antwort
von AndyEF
17.07.2010, 07:18

Erst einmal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten!

Also kündigen wir nun erstmal den Mietvertrag und hoffen auf ein entgegenkommen des Vermieters. Sollte dies nicht sein, warten wir quasi bis wir unsere Urkunden haben und verbeamtet (auf Widerruf) sind. In welchem Gesetz bzw. dann in welchem §§ steht das mit dem Sonderkündigungsrecht für Beamte?

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