Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?
    • Möchtet ihr lieber, dass ihr als erstes sterbt oder euer Partner?
    • Wie ist es bei euch in Beziehungen mit eurem Handy - verratet ihr eurem Partner die PIN?
    • Seid ihr schon in den Weihnachtsvorbereitungen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wieviel Geld habt ihr für euer erstes Auto ausgegeben? Und welches war es?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

AndyEF

16.07.2010
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
AndyEF
16.07.2010, 09:59
Muss ich ein bereits bestehendes Mietverhältnis eingehen trotz plötzlichen Arbeitswechsel?

Folgendes Szenario: Eine Freundin und ich wohnen in Thüringen. Wir beide werden nun ab September bei der Polizei in einem anderen Bundesland unsere Ausbildung anfangen. Ausbildungsort sollte die Stadt L. sein. Wir haben uns dort eine Wohnung gesucht und auch eine gefunden. Der Mietvertrag wurde ab August unterschrieben. Die Schlüsselübergabe erfolgte jedoch noch nicht. Nun wurde uns kurzfristig von der Ausbildungsstelle mitgeteilt das sich der Ausbildungsort von L. nach C. verlegt wurde. Was machen wir nun mit der Wohnung in L. bei der wir den Mietvertrag schon unterschrieben haben, der jedoch erst ab August gilt und wir noch keine Schlüssel haben?

Vielen Dank bereits im Vorraus!

...zum Beitrag
Antwort
von AndyEF
17.07.2010, 07:18

Erst einmal vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten!

Also kündigen wir nun erstmal den Mietvertrag und hoffen auf ein entgegenkommen des Vermieters. Sollte dies nicht sein, warten wir quasi bis wir unsere Urkunden haben und verbeamtet (auf Widerruf) sind. In welchem Gesetz bzw. dann in welchem §§ steht das mit dem Sonderkündigungsrecht für Beamte?

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel