Antwort
Von einer Kündigung steht im Vertrag nichts. Lediglich, dass er sich automatisch für das Schuljahr 2017/18 verlängert. Vom Landkreis wurde die Schulbegleitung letztes Jahr für 2 Jahre genehmigt. Dort sagte man uns, dass wir nichts machen können, wenn der ehemalige AG unserer Betreuungskraft nicht einlenkt.
Ich denke, wir werden einen Anwalt zu Rate ziehen. Danke erstmal für die Antworten ;-)
LG