Das Verfassungsgericht stellt klar:
- Jedem Menschen, egal wie würdelos er sich verhält, steht ein Grundeinkommen zu, welches ein Leben in Würde möglich macht. (Dies garantiert die Verfassung.)
- Der Sozialstaat darf Bedingungen an die Gewährung dieser Leistung knüpfen und die Nichterfüllung seiner Forderungen sanktionieren. (Sozialstaatsprinzip)
- Wir stellen unerfüllbare Bedingungen an die Durchsetzung von Sanktionen, die erfüllt werden müssen, bevor das Existenzminimum angetastet werden darf. Z. B. Sanktionen dürften keine repressive Strafe sein; Nachweis, dass die Beschneidung des Existenzminimums, welches das Minimum darstellt ein menschenwürdiges Leben darstellt, keine unzumutbare Härte darstellt; Einzelfallprüfung usw.(Würdigung des Menschenrechts, welches über Staatsrecht steht.)
Bitte nur antworten, wer sich die Zeit nimmt das Urteil komplett zu lesen.
Urteil und Begründung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html