Antwort
Hallo Valeria,
grundsätzlich ruft die Polizei nicht an, sondern ermittelt über das Melderegister Deine Wohnanschrift. Als Zeuge wirst Du grundsätzlich schriftlich vorgeladen und nichts anderes. Ich glaube, dass Dir da jemand einen bösen Streich spielt bzw. in Erfahrung bringen möchte wo Du wohnst !
MfG Andrea