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AndreaHz

14.02.2011
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ValeriaPilava
14.02.2011, 23:19
Mysteriöse Strafanzeige?

Mich beschäftigt eine Frage.

Mich hat gestern die Polizei angerufen, wo ich denn nun wohnen würde denn es läge seit 2 jahren eine strafanzeige vor, bei der ich als ZEUGE geladen werden soll... ich kann mich dann dazu äußern oder nicht.

  1. Wenn ich Zeuge bin dann is doch die Anzeige nicht gegen mich? oder?
  2. Warum rufen die erst nach 2 Jahren an?
  3. Als ich fragte WORUM ES GEHT bekam ich keine antwort... es wäre halt eine sache von vor 2 jahren...

Bin verwirrt. Wüsste nicht was ich vor zwei jahren verbrochen haben könnte?! warte schon drei wochen auf post... es kommt aber leider nichts :(

...zum Beitrag
Antwort
von AndreaHz
15.02.2011, 09:06

Hallo Valeria,

grundsätzlich ruft die Polizei nicht an, sondern ermittelt über das Melderegister Deine Wohnanschrift. Als Zeuge wirst Du grundsätzlich schriftlich vorgeladen und nichts anderes. Ich glaube, dass Dir da jemand einen bösen Streich spielt bzw. in Erfahrung bringen möchte wo Du wohnst !

MfG Andrea

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