der VDK könnte das auch wissen
Die Blockfrist für Krankgelgbezug wegen derselben Diagnose beträgt 3 Jahre
Innerhalb dieser 3 Jahre wird Max für 76 Wochen KG bezahlt.
Bsp
1.1.2010 krank eh.Diagnose x
31.12.2012 Ende Blockfrist für Diagnose x
Innerhalb dieses Zeitraumes hat man Max.76 Wochen KG Anspruch
Es gibt noch eine Voraussetzung für die Weiterzahlung innerhalb dieser Frist
Aus Erfahrung sind die Krankenkassen leider nicht daran interessiert dich zu beraten eher nichts zu zahlen und gerne den MDK einzuschalten🤕
Die Unabhängige Patientenberatung
Oder der VDK
Sind m.E. die besseren Ansprechpartner
Viel Erfolg
Hallo
Wichtig ist meiner Meinung wirklich die Form in der die KK die AU erhält.
Per Post würde ich nichts schicken da selbst ein Rückschein nur bestätigt das ein Schriftstück eingegangen ist.
Ich lade die AU als Datei auf der Website hoch und bekomme eine Bestätigung per Email
Zusätzlich ist ein Fax an den Sachbearbeiter mit Faxprotokoll empfehlenswert.
In deinem Fall würde ich einen Zeugen benennen der beim Versand der Unterlagen dabei war
Viel Glück
A.
Vielen Dank für euer Feedback.
Nochmal zur Klärung
Mdk erstellte Gutachten für die Krankenkasse
Auf nicht absehbare Zeit AU.
Erwerbsminderung liegt vor.
Eine Woche später war ich beim Gutachter (von der Drv bestimmt)
ER hält mich für voll erwerbsgemindert
Also unter 3 Std.
Ich hoffe jetzt ist es klarer formuliert.
Gruß
A
Weiß niemand was?😐