wir waren gerade bei beiden anwältin. aufgrund der gestrigen lage hätten wir gar nicht unterschreiben müssen auch nicht von druck aus, da laut der anwältin es besser gerichtlich geklärt werden können da es keine kindesgefährung sei.

Kinder (4 monate, junge) (2 1/2 jahre, mädchen)

laut des schreiben der verfahrensbeihilfe stimmt im ganzen verlauf nichts voneinander.

sie meint: - keine bindung zu unseren sohn - wir hätten keine schlafsäcke (haben 4 stück) - meint das die KM die kindervernachlässigt(nicht dabei steht das sie tagsüber viel unterwegs ist wegen den Familienhilfen) -ist der meinung das wir keine gefahren abwenden könnten und das wir die kinder sich selbst lassen würden?

die familienhilfen haben uns aufgaben gegeben und wir hatten immer alles gemacht was die wollten. sind aber der meinung das wir nie was gemacht oder erreicht haben.

das jugendamt hatte uns zu keiner stellungsnahme gefordert oder derartiges.

...zur Antwort