Ich bin ganz anderer Meinung! Das VGH Mannheim, Urteil vom 03.07.2014 - Az.: 2 S 3/14 stellte folgendes rechtsbindend fest: "Das Angebot von Tantra-Massagen als Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Massage-Studio ist eine "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" im Sinne dieser Satzungsregelung. (amtlicher Leitsatz)" Das bedeuted es handelt sich bei einer Tantra Massage um eine sexuelle Handlung! Dies ist eine Art Untreue dem Partner gegenüber, auch wenn er darüber weiß! Einen Orgasmus durch eine fremde Hand zu bekommen ist etwas anderes, als eine Massage, welche die Geschlechtorgane unberührt lässt. Somit kann man die Frage moralisch gesehen eindeutig mit "Ja" beantworten. Du gehst fremd! Kein Zweifel!