[...] das Erschreckende aber ist die hatten bereits meine Kompl. Bankdaten. Am Telefon sollte ich dann meine Daten mehrmals bestätigen um überhaubt kündigen zu können, hab ich natürlich nicht getan die sind dann immer ziemlich genervt. Und überhaubt hab ich nie diesem Gewinnspielvertrag zugestimmt also gibts keine Kündigung die behaupten auch ich hätte bereits im Januar eine Spieleinladung bekommen alles dummes Zeuch. Die Verbraucherschutzzentrale BaWü rät sobald etwas schriftliches vorliegt sofort per Einschreiben zu wiedersprechen, hilfsweise zu wiederrufen und hilfsweise zu kündigen. Ein Anwalt meiner Rechtschutzversicherung rät hingegen alles zu ignorieren eine sofortige Rückbuchung des abgebuchten Betrages raten hingegen beide. Welche Strategie ist nun richtig?
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