Meist sind es kleine Laufburschen von den Straßen- oder Exporthändlern. Es ist aber soweit ich weiß gesetzlich verboten, glaube sogar weil es einer Nötigung gleicht. Ebenfalls kann man die Person, welche die Visitenkarte befestigt hat, für einen Schaden haftbar machen der dabei entanden ist. So unglaublich es klingt (hab ich aus einer Autosendung). Zum Beispiel wenn er dir nachweislich den Scheibenwischer kaputt gemacht hat. Generall sollte man nie so einer Karte nachgehen, denn man wird nie im Leben das Geld bekommen, was der Wagen auch wirklich wert ist. Man sollte dies nur tun, wenn man ein altes Auto hat was schnell verschwinden soll, z.B. kein TÜV mehr oder so.
Ahso. Geht das alles elektronisch jetzt vom Straßenverkehrsamt an die Versicherung? Was melden die denen den? Einfach nur Kfz wurde abgemeldet aus irgendeinem Grund (z.B. TÜV abgelaufen), oder mehr?
Das ich die Polizei nicht kontaktieren muss bei bagatellschäden weiß ich ja. Mir gehts nur darum, ob ein unfall im nachhinein, wenn die versicherung schon gezahlt hat, von der versicherung an eine behörde wie z.b. die polizei übermittelt wird, aus welchen grund auch immer. Ich mache mir leider viel gedanken in der hinsicht. (ich gebe zu, war vor nicht allzulanger zeit auch ein wenig schnell unterwegs :-P und hab jetzt kein bock auf führerscheinentzug oder ne hohe strafe o.ä.). Daher meine Frage, ob irgendwelche infos von der versicherung an eine behörde wandern.
Man weiß ja nie in deutschland. Deswegen hoffe ich auf eine konkrete antwort :-)