Rein rechtlich dürfen die Eltern alles beschlagnahmen wenn du noch unter 18 bist, das gilt auch wenn es in deinem Eigentum ist z.B. ein Handy das du mit deinem Taschengeld bezaht hast.

Den Rest deiner Frage kann ich jetzt nicht wirklich beantworten weil ich sie nicht verstanden habe. Ich gehe mal davon aus das es eine ,,Schützende maßnahme" der Eltern war und keine böswillige Intension.

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Also, ich hab's mal einfach so probiert.

Ich habe für eine defekte PS2 10€ bei abholung von dem in der Anzeige ursprüngliche 23€ VB angeboten (in der Hoffnung natürlich das der Verkäufer verhandeln wird), woraufhin der Verkäufer mir zurückgeschrieben hat:

,,Dann bleiben Sie gefälligst zuhause !!!"

War anscheinend doch nicht Verhandelbar...

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