Rein rechtlich dürfen die Eltern alles beschlagnahmen wenn du noch unter 18 bist, das gilt auch wenn es in deinem Eigentum ist z.B. ein Handy das du mit deinem Taschengeld bezaht hast.
Den Rest deiner Frage kann ich jetzt nicht wirklich beantworten weil ich sie nicht verstanden habe. Ich gehe mal davon aus das es eine ,,Schützende maßnahme" der Eltern war und keine böswillige Intension.