Die Fragestellung scheint in mehrerer Hinsicht widersprüchlich. Ein Messer als zivile Verteidigungswaffe einzusetzen und gleichzeitig den Gegner so wenig wie möglich Schaden zuzuführen, klingt eher danach, als möchte hier jemand mal Gewalt anwenden ohne strafrechtlich verfolgt werden zu können.
Ein vorsätzlich zu diesem Zweck mitgeführtes Messer mit der Überlegung, wo steche ich hin, kann niemals eine angemessene defensive Verteidigung sein.
Auch kann ein in solchen Situationen ungeübtes Opfer in dieser Stresssituation nicht solche rationalen Überlegungen anstellen.
Wie hier schon beschrieben wurde, gibt es wirksame und legale Verteidigungsmittel wie Abwehrsprays, die noch jedem auch gut zu handhaben sind. Allerdings dürfen auch Pfeffersprays außer von der Polizei nicht vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt werden. Ob Notwehr vorlag und damit eine Verhältnismäßigkeit gegeben war, entscheidet dann im Zweifelsfalle ein Richter. Denn Pfefferspray ist zumindest in Deutschland nur als Tierabwehrspray zulässig. Andere Verteidigungssprays zum Beispiel auf Basis von CS sind dagegen zulässig zur Verteidigung gegen Menschen. Hier ist das gut beschrieben: https://www.alltags-experte.de/selbstverteidigung-selbstschutz.html