Hallo,
zurzeit bin ich in der 20 SSW schwanger. Vor meiner Schwangerschaft war ich noch in Elternzeit und habe nur 20 Stunden die Woche gearbeitet. Seit April arbeite ich 32 Stunden die Woche. Den Antrag hierfür hatte ich Anfang Januar unterschrieben und auch so genehmigt bekommen.
Nun muss ich leider ins individuelle Beschäftigungsverbot. Beginnt ab 1.7. Es steht überall, dass man dabei keine Lohneinbußen haben soll. Allerdings steht auch überall, dass die Grundlage der Berechnung für das, was man bekommt,die letzten drei Monate vor der Schwangerschaft sind. Das gillt wohl nicht nur für das Gehalt während eines Beschäftigungsverbot, sondern auch während des Mutterschutzes.
Nun gibt es ja auch noch den Paragraphen 21 Absatz 4...so wie ich den verstehe, würden bei mir als Grundlage dann aber doch das Gehalt für die 32 Stunden zählen und nicht das Gehalt von den drei Monaten vor meiner Schwangerschaft. Ansonsten hätte ich ja massive Einbußen im Gehalt. Bei mir wären das dann mehrere hundert Euro im Monat. Und das bei den steigenden Lebenskosten und Energiepreisen.