Hallo,
ich nehme mal an dass es sich bei dir nicht um das erste Jahr als Kleinunternehmer handelt?
In diesem Fall ist es so, dass du zwar für die Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr nicht über 17.500 € kommen darfst aber in den Folgejahren dann bis zu 50.000 € erwirtschaften kannst ohne Ust-Pflichtig zu werden.
Solltest du dich dennoch für die UST-Regelung entscheiden, dann beenke, dass du dann für 5 Jahre daran gebunden bist!!!
In dem Fall müsstest du auch deine derzeitigen Einkünfte versteuern, was bedeutet von deinen angenommenen Einkünften 1000,00 € bekommt das FA 19% .
Das solltest du dir gut überlegen, es rechnet sich nur, wenn du entsprechend hohe Anschaffungen planst die du dann natürlich abschreiben kannst.
Gruß AllWissi