Sehr geehrte Damen und Herre،

ich wende mich an Sie mit der Bitte um rechtliche Beratung im Rahmen des Verbraucherrechts.

Ich habe vor etwa neun Monaten im Möbelgeschäft Möbel“, betrieben von Herrn Mahmud A, Wohnzimmermöbel (Sofas) zum Preis von 1.450 Euro gekauft – allerdings ohne eine Rechnung zu erhalten, trotz mehrfacher Aufforderung. Mir sind weitere Kunden bekannt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben: Der Händler verweigert systematisch die Herausgabe von Rechnungen.

Der Ablauf war insgesamt sehr problematisch:

1. Erste Lieferung: Falsches Modell und falsche Farbe – wurde zurückgegeben.

2. Zweite Lieferung (nach über zwei Monaten): Erneut falsche Möbel, diesmal mit Brandspuren, mechanischen Schäden (z. B. Geräusche beim Sitzen) und schlechter Qualität.

3. Dritte Lieferung (nach drei Monaten Wartezeit): Angeblich neue Möbel aus Ägypten, diese waren aber offensichtlich alt, ausgeblichen (als ob sie lange in der Sonne standen) und wurden nicht montiert.

Trotz wiederholter Versuche, den Händler telefonisch und schriftlich zu erreichen, erfolgt keine Reaktion. Die versprochene Nachbesserung bleibt aus. Ich habe Zeugen, die bestätigen können, dass auch sie keine Rechnung erhalten haben, sowie Fotos, die den mangelhaften Zustand der gelieferten Möbel dokumentieren.

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Meine Fragen an Sie als Fachkanzlei für Verbraucherrecht:

Habe ich Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, auch ohne Rechnung?

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen?

Sollte ich zusätzlich eine Anzeige beim Finanzamt wegen möglicher Steuerhinterziehung stellen?

Welche weiteren Schritte empfehlen Sie mir rechtlich?

Ich würde mich über eine erste rechtliche Einschätzung und ggf. die Möglichkeit eines Beratungstermins sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

A.B