Antwort
Ich kenn mich da zwar nicht genau aus, aber wir nehmen grad Strafmündigkeit in der Schule (9.Klasse Gymnasium) durch. Nachdem was ich weiß, ist es schonmal verboten mit 13 Geschlechtsverkehr zu haben, für sie kann es aber natürlich noch keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Da er aber 19 ist gilt das als 'Verführung Minderjähriger' und ist durchaus strafbar. Zwischen 18 und 21 gilt man im strafrechtlichen Sinne als Heranwachsender und der Richter entscheidet, ob das Jugendgerichtsgesetz angewandt wird oder das Strafgesetzbuch. Im Klartext: Ja es ist für ihn strafbar. Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße