Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Medien in Deutschland genießen wieder mehr Vertrauen - was ist bei Euch der Fall?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Denkt ihr Friedrich Merz wird ein guter Kanzler?
    • Sollten die gesetzlichen Urlaubstage erhöht werden?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Alicia222

25.12.2012
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
3
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
maxgorden
09.05.2013, 16:57
19-jähriger schwängert 13-jährige, für ihn strafbar?

Ein 19-jähriger schwängert eine 13-jährige. Beide wollten es. Wird bzw. kann es für den 19-jährigen strafrechtliche Konsequenzen geben? Danke für die Antworten.

...zum Beitrag
Antwort
von Alicia222
09.05.2013, 17:09

Ich kenn mich da zwar nicht genau aus, aber wir nehmen grad Strafmündigkeit in der Schule (9.Klasse Gymnasium) durch. Nachdem was ich weiß, ist es schonmal verboten mit 13 Geschlechtsverkehr zu haben, für sie kann es aber natürlich noch keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Da er aber 19 ist gilt das als 'Verführung Minderjähriger' und ist durchaus strafbar. Zwischen 18 und 21 gilt man im strafrechtlichen Sinne als Heranwachsender und der Richter entscheidet, ob das Jugendgerichtsgesetz angewandt wird oder das Strafgesetzbuch. Im Klartext: Ja es ist für ihn strafbar. Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel