Hallo,

wenn Du etwas gewerblich verkaufen willst, benötigst Du eine Gewerbeanmeldung. Ob Du Deine Waren in einem Ladengeschäft oder mit einem Online-Shop verkaufst ist vollkommen egal.

Ebenfalls ist es egal, ob Du den Shop bei webnodde, Strato oder 1&1 hast, oder ob Du ihn auf Deinem eigenen Server der bei Dir im Zimmer steht, betreibst.

Gruß

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Hallo,

nachdem Ihr bereits eine Parfümerie habt, ist ein Onlineshop für euch kein Problem, ihr braucht nicht extra eine Genehmigung. Ihr habt die Produkte, Beschreibungen und vielleicht auch Bilder vom Hersteller. Ob ihr die Produkte im Ladengeschäft oder im Internet verkauft ist ja dem Finanzamt auch egal.

Es gibt kostengünstige Fertigshops, z.B. von Strato oder 1&1. Da könnt ihr den Shop wie mit einem Baukasten zusammensetzen und habt ihn in einem Nachmittag fertig eingerichtet.

Alternativ könnt ihr auch kostenlose Shopsysteme verwenden, wie z.B. Xt:commerce (den benutze ich), müsst euch aber um alles selber kümmern, bzw. von einem Anbieter nach euren Wünschen einrichten und gestalten lassen. Je nachdem, was ihr alles selber machen könnt und wollt, halten sich die Kosten auch in Grenzen und sind auch nur einmalig fällig. Ihr seid vollkommen unabhängig, bei dem was ihr macht.

Ihr benötigt dazu bei einem Anbieter Webspace mit Datenbankanbindung und natürlich auch für euren Domainnamen. Ich bin bei all-inkl.com, da kostet momentan das kleinste Paket (ALL-INKL Privat) mit drei Domainnamen 4,95 Euro im Monat, also überschaubar.

Der Shop sollte von einem Fachmann (Anwalt) nach rechtlichen Gesichtspunkten, vor der Veröffentlichung, überprüft werden.

Gruß

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Die Rechnungsadresse und die Lieferadresse kann unterschiedlich sein, ist ja auch nichts ungewöhnliches und bei den Online-Shops ja auch vorgesehen. Es ist ganz normal, dass jemand für einen anderen bestellt und auch bezahlt. Es gibt genügend ältere Menschen ohne Internet, für die dann die Kinder im Internet einkaufen.

Schreib den Händler an und sag ihm, dass es ein Geschenk sein soll und der Empfänger nicht erfahren soll, wer der Käufer ist. Die Rechnung erhältst Du dann nur Du und der Empfänger nur das Paket mit Lieferschein. Wenn der Empfänger beim Händler anruft, wird ihm aber schon mitgeteilt, wer es bestellt hat.

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Hallo,

das Template ändern ist kein Hexenwerk, schreib doch mal, was der Code bewirken soll.

Vielleicht kann man ja helfen.

Gruß

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Hallo,

so ähnlich ist es schon möglich, es nennt sich "DropShipping". Die Bestellungen nimmst Du entgegen und den Rest der Kaufabwicklung übernimmt der Hersteller. Natürlich musst Du dazu alle Hersteller anschreiben und einen (oder mehrere) finden, die es auch machen.

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Geschirrspüler und es sieht aus wie neu. Wenn es jetzt das erste Mal noch nicht perfekt ist, musst Du es zweimal reinlegen. Ansonsten regelmäßig, wenn er läuft.

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Du brauchst eine Domaine, ein günstiges Shopsystem und einen günstigen Anbieter für Deine Webspace.

Als Shopsystem empfehle ich das kostenlose xtc-modified (musst Du googeln) und als Anbieter www.all-inkl.com (beides habe ich auch). Es kostet Dir im Moment 4,95 Euro im Monat oder auch weniger, je nach Laufzeit.

Ansonsten musst Du nur noch Zeit opfern.

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Hallo, selbstverständlich musst Du nicht noch einmal bezahlen, da Du auf Deinem Grundstück bereits Rundfunkgeräte angemeldet hast.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.08.2011 über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.

BVerwG, Urteile 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17.08.2011

Da ich mit dem Text oben nur den PC erwähne, kannst Du nach dem Urteil (in drei Fällen) googlen. Da kannst Du es genau nachlesen. Am Besten gehst Du auf die Seite vom Bundesverwaltungsgericht (http://www.bverwg.de) links auf Entscheidungssuche und gibst den Datum ein.

Wenn Du Dein Auto gewerblich benutzt, musst Du allerdings Dein Autoradio extra anmelden. Vermutlich benutzt Du Dein Auto aber nicht gewerblich. Stimmt's? :-)

Gruß

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Hallo maxi1972,

also ich habe seit etlichen Jahren einen kostenlosen Shop von xt:commerce und bin damit sehr zufrieden. Er ist einfach zu bedienen und wird auch von den Suchmaschinen gut gelistet.

Du brauchst dafür eine Domaine, Webspace, MySQL-Datenbank und einen Provider. Da empfehle ich all-inkl.com. Da ist im kleinsten Angebot alles dabei (auch die Shopsoftware) und kostet Dir im Monat 4,95 Euro und ist jederzeit kündbar. Bei dem bin ich mit meinem Shop, deshalb kann ich ihn Dir empfehlen. Ebenfalls kannst Du Dir kostenlos einen Testaccount für sieben Tage einrichten lassen.

Für die Software musst Du nach xt-commerce oder xtc-modified googeln. Auf der Seite von xt-commerce gehst Du mal auf Referenzen und schaust Dir die Shops an.

Einrichten und installieren kannst Du alles selber, ist nicht schwer, allerdings musst Du Dich schon ein bisschen einarbeiten. Ebenfalls findest Du sehr viele Kostenlose Templates (es gibt es auch schönere zum Kaufen ab 100,00 Euro) im Internet und wenn es angepasst werden soll, machst Du es entweder selber, was vielleicht auch ein zeitliches Problem ist, oder Du lässt es anpassen. Guckst dazu mal auf myhammer.

Von einem Baukastensystem, bei dem Du an einen Provider gebunden bist (z.B. Strato) rate ich ab. Du kannst dann mit Deinem Shop nicht einfach umziehen, wenn Du willst.

Man kann sagen, dass die Kosten mit ca. 5,00 Euro im Monat überschaubar sind und sich 100%ig für Dich rentieren. Die einzige Investition ist Zeit.

Gruß Alfredowitsch

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Hallo, selbstverständlich musst Du nicht noch einmal bezahlen, da Du auf Deinem Grundstück bereits Rundfunkgeräte angemeldet hast. Deine Bürowände kannst Du mit Fernsehgeräten zupflastern :-)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.08.2011 über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.

BVerwG, Urteile 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17.08.2011

Da ich mit meinem Text oben nur den PC erwähne, kannst Du nach dem Urteil (in drei Fällen) googlen. Da kannst Du es genau nachlesen. Am Besten gehst Du auf die Seite vom Bundesverwaltungsgericht (http://www.bverwg.de) links auf Entscheidungssuche und gibst den Datum ein.

Gruß

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Hallo, also bei Pearl hab ich schon sehr oft bestellt, vor allen Tintenpatronen. Es war immer alles in Ordnung. Auch hatte ich einmal einen Garantiefall, der aber problemlos abgewickelt wurde.

Werde auch weiterhin bestellen. Musst auch den Newsletter abonieren, dann bekommst Du immer Angebote über kostenlose Artikel. Einen kostenlosen Artikel kann man immer brauchen, im Notfall verschenkst Du ihn weiter. Außerdem hat es den Vorteil, dass Du keinen Mindermengenzuschlag zahlen musst.

Z.B. haben die im Moment noch folgende Gratisartikel (bzw. ist einer vergünstigt), musst nur die Bestellnummer eingeben :

  • Taschenlampe GRA-16629-908
  • Software GRA-10682-920
  • Lackstift GRA-17320-935
  • DVD GRA-12066-923
  • 8GB USB-Stick GRA-10789-926
  • Software GRA-10667-922
  • Software GRA-10689-921
  • Armbanduhr GRA-10177-920
  • Software GRA-10666-924
  • SAT-Receiver für 29,90 Euro GRA-11302-923
  • Software GRA-10680-922
  • KONZ Steuersparpaket 2012 GRA-10686-924

Also keine Hemmungen, ist ein seriöser Shop.

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Hallo Lisa41,

das gleiche Problem hab ich auch. Wenn Du eine Lösung findest, wäre es nett, wenn Du es hier reinschreibst, wobei mir klar ist, dass die bisherigen Antworten hier doch fragwürdiger Natur sind.

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Onlinehändler - Verpackungsverordnung / Duales System - Was muss ich als Händler tun?

Hallo Zusammen,

ich betreibe einen kleinen Onlineshop und stehe vor dem großen Rätsel "Verpackungsverordnung".

Ich importiere unverpackte Ware aus den USA und verschicke sie dann in Luftpolster- Umschlägen an Kunden in Deutschland und Österreich. Die Umschläge kaufe ich im ganz normalen Handel (z.B. bei Fair-Packung.de).

Geschätzt kommen im Jahr so ca. 9 KG Papier und 5,4 KG Kunststoff (Luftpolsterfolie) an Verpackungsmaterial (ausschließlich Transportmaterial) zusammen.

Nun bin ich schon soweit informiert, dass ich bei diesen geringen Mengen KEINE jährliche Vollständigkeitserklärung abgeben muss, registrieren muss ich mich aber wohl trotzdem, soweit ich mich ins Thema eingelesen habe.

Ich habe mir nun schonmal zwei Angebote machen lassen, die Firma Zentek bietet ja mit dem zmart System ein Angebot extra für kleine Händler, was mich im Jahr ca. 80 € kosten würde. Gibt es das noch günstiger von einem anderen Anbieter? Meine Frage ist nun eigentlich:

Wenn ich nun einen Vertrag bei einem der zugelassenen Anbieter für die VVO (z.B. Zentek) schließe, ist meine Pflicht dann somit getan? Muss ich die Kunden irgendwo drauf hinweisen oder irgend etwas weiter beantragen, die Verpackungen zurücknehmen etc? Bin da leider völlig überfordert. Oder ist registrieren + Vetrag unterschreiben wirklich alles, damit ich rechtlich abgesichtert bin?

--

Die Aussagen im Netz sind ja leider sehr unterschiedlich, nun habe ich auch noch gelesen, dass ich mich nicht registrieren muss, wenn die Verpackungen die ich nutze, vom Hersteller (also z.B. Fair-Packung.de) bereits Lizensiert sind, ich müsste nur belegen können, dass dies der Fall ist. Stimmt das? Oder müsste ich mich trotz bereits lizensierter Verpackungen registrieren?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!

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Hallo Senselessways,

etwas günstiger ist Bähr-Verpackungen http://www.baehr-verpackung.de

Da bin ich auch registriert. Auf der Seite ist rechts ein Link zur Entsorgungslizenz und auch ein Lizenzrechner. Wenn die Verpackungen, die Du nutzt, bereits vom Hersteller lizenziert sind, musst Du Dir das bestätigen lassen und die Angelegenheit ist für Dich erledigt.

Ansonsten ist es, wie Du schon schreibst: „registrieren + Vertrag unterschreiben + Rechnung zahlen“ und sonst nichts. Falls jemand zum Kontrollieren kommt, musst Du nachweisen können, welche und wieviel Verpackungen Du in Verkehr gebracht hast. Auch Packband und Zeitungspapier, das Du zum Ausstopfen verwendest, nicht vergessen und lizenzieren.

Du musst Deine Kunden nicht darauf hinweisen, ich glaube sogar, dass Du, da es eine Selbstverständlichkeit ist, nicht damit werben darfst. Abmahngefahr! Einen Link dazu und irgendwelche rechtlichen Hinweise weiß ich aber nicht mehr.

Gruß

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Hallo Tschenni,

du brauchst als erstes ein Shopsystem. Da empfehle ich xt:commerce, das ist kostenlos und wird auch von Profis verwendet.

Als zweites brauchst Du dafür eine Domaine, Webspace, MySQL-Datenbank und einen Provider. Da empfehle ich all-inkl.com. Da ist im kleinsten Angebot alles dabei (auch die Shopsoftware) und kostet Dir im Monat 4,95 Euro und ist jederzeit kündbar. Bei dem bin ich mit meinem Shop, deshalb kann ich ihn Dir empfehlen. Zurzeit hat er ein Angebot, dass die ersten sechs Monate kostenlos sind. Die Kosten sind mit ca. 5,00 Euro im Monat überschaubar. Ich bin überzeugt, man gibt manchmal mehr Geld für einen größeren Blödsinn aus.

Was Du als drittes brauchst, ist logischerweise eine Gewerbeanmeldung. Das ist das Wichtigste!!!

Gruß Alfredowitsch

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Hallo,

wenn du eine Gewerbeanmeldung hast, kannst du auch verkaufen, egal ob du in einem Ladengeschäft stehst, oder einen Online-Shop hast. Eine Eintragung in ein Handelsregister ist nicht notwendig, du bist halt ganz einfach ein Einzelunternehmen. Begrifferklärung: Als Einzelunternehmen bezeichnet man jede selbstständige Tätigkeit einer einzelnen, natürlichen Person. (Quelle: unternehmenswelt.de/einzelunternehmen.html)

Deinen Shop kannst du nennen, wie du willst. Da ist jeder Fantasiename erlaubt, wobei du natürlich um eingetragene Namen und Warenzeichen einen großen Bogen macht musst. Eine Hilfe ist schon mal die folgende Seite: http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay.html. (Rechte Spalte beachten.) Allerdings bin ich auch überzeugt, wenn Du Dich bei Trustet Shop anmeldest, dass Du dann auch anständige Informationen erhältst und Dein Shop auf jeden Fall sicher da steht.

Gruß

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Hallo,

alles, was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Wenn du Zuhause deine Geräte bisher angemeldet hast, was ja der Normalfall ist, und jetzt für dein Gewerbe z.B. einen PC benutzt, ist die Sachlage eigentlich ganz einfach. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist es im §5 (Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte) geregelt. Der PC fällt unter die Zweitgerätefreiheit (§ 5 Abs. 1 RGebStV und § 5 Abs. 3 RGebStV.

Eine kleine Zusammenfassung: § 5 Abs. 1 RGebStV: Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden.

§ 5 Abs. 3 RGebStV: Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn * die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

In einen der ersten Sätze von mir habe ich „eigentlich“ geschrieben, denn es ist so, dass die GEZ diesen RGebStV anders versteht/interpretiert/auslegt. Die GEZ ist der Meinung, dass der erste gewerblich benutzte PC gebührenpflichtig ist. Aus diesem Grund gab es auch schon ein paar Gerichtsurteile, die allerdings gegen die GEZ ausgefallen sind.

Eine kleine Übersicht der Urteile:

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  VG Braunschweig, Az 4 A 149/07 Urteil vom 15.07.2008 Leitsatz: Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn er in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichtet.
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  VG Wiesbaden, Az 5 K 243/08.WI(V) Urteil vom 19.11.2008 Wichtig: Die Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs am 22.09.2009 abgelehnt.
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  VG München, Az M 6a K 08.1072 Urteil vom 10.12.2008
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  VG München, Az M 6b K 08.1214 Urteil vom 17.12.2008
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  VG München, Az M 6b K 08.2826 Urteil vom 17.12.2008
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  Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 1273/08 vom 07.04.2009
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  VG Stuttgart, Az 3 K 4387/08 vom 29.04.2009
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  VG Franfurt am Main, Az 11 K 1310/08.F(V) vom 22.10.2009

Gerichtsurteile die sich bei dieser Sachlage für die GEZ-Gebühr entschieden haben, habe ich nicht gefunden. Die GEZ ist allerdings der Meinung, dass es Einzelfallentscheidungen sind, bei denen die GEZ in Berufung gegangen ist und somit nicht rechtskräftig sind (außer beim VG Wiesbaden, Az 5 K 243/08.WI(V), da wurde die Berufung abgelehnt) und kümmert sich nicht um die Urteile.

Wenn du aufgrund des Wortlauts des RGebStV und der oben genannten Gerichtsurteile zu der Meinung gelangst, dass die nichtausschließlich privat genutzten Geräte, die in deiner Wohnung stehen, in der schon alles angemeldet ist, unter die Zweitgerätefreiheit fallen, ist es doch durchaus nachvollziehbar und vor allen Dingen ja auch logisch.

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Hallo, mein Shop, von xt:Commerce (www.xt-commerce.com) ist zwar kein Baukastensystem, aber bereits in der Standartversion sehr leicht zum Einrichten, zum Benutzen und kostenlos. Du musst dich zwar einarbeiten aber wie gesagt, ist es nicht schwer.

Bei all-inkl.com kannst du dir kostenlos einen Testaccount für sieben Tage einrichten lassen. Der Shop und auch andere Programme sind kostenlos mit dabei. Einfach anmelden und probieren.

Gruß Alfredowitsch

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Hallo, wie JanKrohn schon geschrieben hat ist es auf der MICH-Seite erlaubt.

Siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-aboutme.html

Ein kleiner Auszug: Die "Mich"-Seite kann genutzt werden, um das Geschäft des Verkäufers näher zu beschreiben. Sie kann Web-Adressen (URLs) oder Links zur persönlichen Website oder zum Online-Shop des Verkäufers enthalten.

Gruß

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