Ja, ist denke ich erlaubt, denn: "Gesetzlich erlaubt sind alle Klappmesser mit einer Zweihand-Bedienung und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 Zentimeter (sofern nicht das Waffengesetz greift). Klappmesser dürfen auch länger sein."
Quelle: Das Taschenmesser: was ist gesetzlich erlaubt und was nicht?