Hallo, ich bin über 18 Jahre, gesetzlich und zusätzlich ambulant privat krankenversichert (Kostenerstattung). Habe eine sich entwickelnde Zahnfehlstellung, die ich kieferorthopädisch behandeln lassen wollte. Ich war davon ausgegangen, dass die private KV 80 % der Behandlungskosten übernimmt. Somit habe ich (ohne vorherige Rücksprache mit der KV) einen Heil- und Kostenplan mit den entsprechenden Voruntersuchungen durchführen lassen, der um die 500,00 € gekostet hat.
Die gesetzliche KV schrieb mir, dass ein Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr besteht, da ich das 18. Lebensjahr vollendet habe und der Anspruch auf eine Erwachsenenbehandlung nur bei schweren Kieferanomalien besteht, wenn eine kombiniert kieferchirurgische/-orthopädische Behandlung durchgeführt wird. Mit der gleichen Begründung lehnte nun auch die private KV eine Kostenübernahme ab. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass in meinem Vertrag nur die Kieferorthopädie bei Kindern eingeschlossen wäre.
Dass die Behandlungskosten nicht übernommen werden, damit muss ich mich abfinden. Nun möchte ich aber wissen, ob die KV die Kostenübernahme für den Heil- und Kostenplan ablehnen darf, der doch Voraussetzung für die Feststellung ist, ob es sich um eine kassenärztliche Vertragsleistung handelt. Weiß jemand Rat? Grüße