Nein, ich stehe an der Mosel in einem Stall.
Ein neuer Stall ist in sofern nicht tragbar, dass wir dann nicht mehr zum Pferd kämen, mangels Führerschein und mangels Verkehrsanbindung.
Nein, ich stehe an der Mosel in einem Stall.
Ein neuer Stall ist in sofern nicht tragbar, dass wir dann nicht mehr zum Pferd kämen, mangels Führerschein und mangels Verkehrsanbindung.
Der Einstellvertrag muss ja nicht zwingend schriftlich sein. Hat er bei keinen gemacht. Ich bin Einsteller, kein Verpächter.
Der Verwahrungsvertrag, sprich als er letzten Monat noch versorgt hat, wäre fristlos kündbar. Da wir nun Selbstversorger sind ist es nun ein Mietvertrag mit 3-monatigen Kündigungsfrist. Soweit ist mir alles klar.
Aber dass er jetzt unsere Sachen einschließt etc. das kann ja nicht sein. Wir sind schon seit ca 30 Jahren im Stall. Da hat noch keiner an diesen Pächter gedacht ;)
Beim Pferdekauf ist ein Kaufvertrag per Handschlag auf jeden Fall gültig. In dem Fall habe ich es ja sogar schriftlich, so war mein Gedankengang.