Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig. Sie erhalten ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können. Die authentifizierte Übermittlung wird auch von den meisten gewerblichen Softwareprodukten unterstützt.

Alternativ können Sie Ihre Erklärung auch nicht authentifiziert, das heißt ohne Zertifikat übermitteln. Nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung der Daten müssen Sie die sogenannte komprimierte Steuererklärung vollständig ausdrucken und unterschrieben an Ihr Finanzamt senden.

 

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Wirkt sich eine Ausbildung an einer Berufsfachschule rentensteigernd aus?

Hallo an alle,

es ist bekannt, dass sich neben der beruflichen Ausbildung auch der Besuch einer Fachschule und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme rentensteigernd auswirken. Zeiten des Studiums wirken sich nicht rentensteigernd aus. Sie dienen nur noch dazu, dass die für die Rente erforderliche Wartezeit / Vorversicherungszeit erfüllt wird.

Ich habe vor kurzem bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zur Kontenklärung gestellt und diese Woche von der DRV ein Schreiben mit allen erfassten Versicherungszeiten erhalten (Schulbesuch mit Abitur / danach Ausbildung an einer Berufsfachschule / danach Bachelor und Masterstudium).

Der Schulbesuch sowie das Studium wirken sich wie oben erwähnt nicht rentensteigernd aus und werden in dem Schreiben der DRV als Anrechnungszeit ausgewiesen. Das ist nachvollziehbar.

Was nicht nachvollziehbar ist: Wieso wird meine Ausbildung (Berufsfachschule: Siemens Technik Akademie) ebenfalls nur als Anrechnungszeit ausgewiesen? Während der Ausbildung habe ich zwar kein Gehalt erhalten und somit keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Im Internet finde ich jedoch immer wieder den folgenden Passus:

"Die einzigen Ausnahmen sind Ausbildungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitende Maßnahmen. Wenn du so etwas belegst, wird dir das auch direkt auf deine gesetzliche Rente angerechnet. Hier sind maximal 3 Jahre möglich."

D.h. die Zeit an der Berufsfachschule müsste in meinem Fall sehr wohl rentensteigernd sein, auch wenn während der Ausbildung keine Beiträge zur Renteversicherung abgeführt worden sind. Ist mein Standpunkt korrekt oder nicht?

Ich habe 1 Monat Zeit, um Widerspruch gegen das Schreiben des DRV einzulegen. Den Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen.

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aus einem anderen Forum habe ich die folgende hilfreiche Antwort erhalten:

Rein schulische Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule) sind und bleiben so genannte Anrechnungszeiten. Über die Bewertung ist damit noch keine Aussage getroffen.
Da die Fachschule (als Anrechnungszeit!) die einzige reine schulische Ausbildungsart ist, die noch zu bewerten ist, wird Sie auch im Rahmen der 'Bewertung von beitragsfreien Zeiten' bewertet - und kann max. 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr erhalten.
Leider können Sie die Bewertung dieser Zeit/wie aller andere Zeiten auch, zunächst nicht 'sehen'/nachvollziehen. Dafür brauchen Sie eine Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen - da sind im Detail die Bewertungen der Beitragszeiten, beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten dargestellt ...da finden Sie dann auch die extra Punkte für die Fachschule.
Diese Rentenauskunft erhalten Sie allerdings nur auf schriftliche Anforderung von Ihrer DRV.
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