Wie schon meine Vorredner zutreffend erläutert haben, scheitert hier wohl ein tauglicher Widerruf an der individualisierten Ausführung der Kaufsache (soweit man das anhand deiner Ausführungen entnehmen kann). Zumal die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen zwei Wochen beträgt aber diese Frist auch schon verstrichen sein dürfte, wenn du von „vor Wochen bestellt“ sprichst.
Eine Option ist, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, aufgrund von Nichtleistung (wenn die Bestellung gar nicht kommt) oder wegen nicht vertragsgemäßer Leistung (bspw. bei Schuldnerverzug). Wichtig ist dabei, dass du dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzt. Läuft diese Frist ergebnislos ab, kannst du wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts hat dabei dem anderen Teil, also dem Vertragspartner zuzugehen.
Die Rechtsfolge ist, das bereits erbrachte Leistungen, hier deine Kaufpreiszahlung, sofern du diese schon getätigt hast, zurück zu gewähren ist.