Also rein rechtlich ist erst einmal die Frage, was Du mit "der Krankenwagen hat Schuld" meinst.
Fall 1: Der Krankenwagen (oder Rettungswagen) hatte seine Signalanlage nicht eingeschaltet. Dann ist er normaler Verkehrsteilnehmer, für den alle Verkehrsregeln voll gelten.
Fall 2: Der Krankenwagen (oder Rettungswagen) hatte die SoSi-Anlage eingeschaltet, hat aber gegen die (aufgrund der Situation erhöhten) Sorgfaltspflichten verletzt, ist also beispielsweise mit erhöhter oder unverminderter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren. Dann trägt der Fahrer des Fahrzeugs eine relativ hohe Schult, die genaue Höhe macht ein Gericht fest.
Fall 3: Der Krankenwagen (oder Rettungswagen) hatte die SoSi-Anlage eingeschaltet und hat seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt. Dann ist der Unfallgegner normalerweise schuld, in den meisten Fällen trägt die Versicherung der Hilfsorganisation aber ca 20-40% des Schadens wegen der außergewöhnlichen Situation.
Fall 4: Der Krankenwagen (oder Rettungswagen) hat seine SoSi-Anlage eingeschaltet oder ausgeschaltet und der Unfallgegner hat gegen Verkehrsregeln verstoßen (beispielsweise nimmt die Vorfahrt). Dann trägt der Unfallgegner meist den kompletten Schaden.