Wie mein Vorposter schon richtig gesagt hat, verlangen sie die Steueridentnummer.

Die wird für deinen Freistellungsauftrag benötigt (801 EUR Single, 1602 EUR Ehepaar, dient dazu, deine Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug/Abgeltugnssteuer freizustellen).

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Ich bin mir nicht sicher ob er kündigen kann. Wenn ein ersatzpflichtiger Schaden ausbezahlt wird, kannst du innerhalb eines Monats kündigen. Die grobe Fahrlässigkeit ist nicht mit versichert, d.h. ein auserordentliches Kündigungsrecht liegt nicht vor.

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