Wenn Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, so steht Dir Hartz IV zu. Darüber bist Du dann auch krankenversichert. Besteht kein Anrecht auf Hartz IV, weil Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemandem lebst, der gut genug verdient (Eltern, Partner), dann muss derjenige die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung tragen. So bitter es auch ist... Warum bist Du nicht mehr familienversichert?
zunächst einmal auf jeden Fall I will have.
I will be heisst "ich werde sein".
Falls Du aber einen Ehemann meinst, ist das korrekte Wort husband statt man.
Dein Mikrophon oder Kopfhörer wird keines von beiden sein, denn beides sind Computerprogramme, um Dein Headset zu nutzen ;-)
Such' mal bei google nach teamspeak 2, ist kostenlos. Das installierst Du Dir, lässt Dir von Deinen Mitspielern die Serverdaten geben, loggst Dich damit über das Programm dort ein, und schon könnt Ihr Euch beim spielen unterhalten!
Also bei mir wurde es nicht neu berechnet, und ich bekam die Antwort, eine Neuberechnung erfolgt erst nach einem ganzen Jahr in der Beschäftigung. Bei mir war es so: Zum 01.01.2006 wurde ich arbeitslos, am 16.01.2006 habe ich eine neue Tätigkeit aufgenommen. Dieser Job wurde mir zum 31.10.2006 gekündigt, und ich habe ab 01.11.2006 das Arbeitslosengeld bekommen, was ich auch im Januar bekommen hatte, es erfolgte keine Neuberechnung, ich habe den gleichen Satz durchgehend bis zum 20.05.2007 erhalten.
warum bist Du denn nicht gegangen? Aus Angst? Scham es gegenüber dem Arzt oder den Helferinnen zuzugeben?
Dass Du hingehen musst, ist keine Frage... Aber mal ehrlich, es muss nicht heute sein. Such' Dir lieber einen Zahnarzt, wo Du Vertrauen haben kannst, wo Du Dich gut aufgehoben fühlst. Und glaub' mir, ich spreche da aus Erfahrung - keine Behandlung beim Zahnarzt kann so schlimm sein, wie unbehandelte Zahnschmerzen, und die Ärzte haben heutzutage ganz andere Methoden als noch vor 10 Jahren!
Und Du bist nicht alleine mit Deinem Problem, schau' mal hier http://www.zahnarzt-angst-hilfe.de/, es gibt mehr Leute als man denkt, die mit Zahnärzten Probleme haben!
als was bist Du denn in deiner Verleihfirma eingestellt? Sie haben schon in gewissen Maße das Recht, Dir einen Auftrag ohne Deine Einwilligung zu "befehlen", aber halt nicht unendlich... Kommt in erster Linie auf Deinen Arbeitsvertrag an, was dort drinne steht.
kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen... Wer der Eigentümer des Autos ist, spielt doch gar keine Rolle, nur derjenige der das Auto fährt muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein...
Wie sollte das denn sonst mit Firmenwagen sein? Dort ist ja der Fahrzeughalter die Firma, und die kann ja gar keinen Führerschein haben....
jup, ist so korrekt, eine Befristung in einem Arbeitsvertrag muss immer vor Beginn schriftlich festgehalten werden.
Aber ob's für Dich ein Vorteil ist... Selbst wenn die Befristung rein rechtmäßig ungültig ist, meinst Du, der Arbeitgeber sagt dann "tja, ist halt so, haben wir halt nen Mitarbeiter mehr"?
also ich war damals bei meiner ersten Fahrstunde mitten auf einer Hauptverkehrsstraße... Als ich deswegen nachgefragt hatte, bei uns in der Großstadt machen die das immer so, weil man dort in erster Linie Vorfahrt hat - also nicht darauf auch noch achten muss. Und glaub' mir, ich hab's auch irgendwie hinbekommen, die anderen Autofahrer habe ich gar nicht wahrgenommen!
gegen die Kündigung in der Probezeit kann man nichts machen.
Allerdings ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, mit Deinem Mann einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschliessen.
Vgl. Teilzeit und Befristungsgesetz, § 14 Absatz 2, dort heisst es: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat". Somit ist die Befristung seines neuen Vertrages ungültig, und er hat einen ganz normalen unbefristeten Arbeitsvertrag. Schau' einfach mal, wie es in den 6 Monaten sich entwickelt, zur Not zum Ende des befristeten Vertrages Klage beim Arbeitsgericht einreichen. (vorher würde ich mich nicht rühren, vielleicht sieht die Situation in 5 Monaten ja schon wieder viel besser aus, und die Firma Deines Mannes kommt auf ihn zu, um die Befristung aufzuheben - denn in den seltensten Fällen führt eine Klage vorm Arbeitsgericht dazu, dass man seinen Job behält!)