Antwort
Bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, das Problem ist folgendes: Du hättest VOR der verweigerten Annahme den Verkäufer "in Verzug setzen" müssen. Das geht so: Du schreibst ihn an und teilst ihm mit: "Sollte die Ware nicht bis zum (Datum heute in etwa 10 Tagen) bei mir eintreffen, werde ich die Annahme verweigern und vom Vertrag zurücktreten." Ohne "in Verzug setzen" geht gar nichts - denn sonst könnte ja jeder nach eigenem Gutdünken Verträge abschließen und eine stunde später wieder davon zurücktreten.