Werden bei der Bahn ehrlich Pendler immer Bestraft?

Hallo liebe Gemeinde, ich muss jetzt ein bisschen ausholen...: Ich fahre jeden Tag mit dem Zug zur Arbeit und wieder nach Hause (in Bayern - München/Pfaffenhofen a.d. Ilm). Ich habe ein Abo der MVV (Isar Card 9 Uhr/ gültig für den Münchner Innenraum ) und ein DB-Ticket von Petershausen nach Pfaffenhofen, auch im Abo (in diesem Streckenabschnitt zählt die MVV karte nicht mehr). Es gibt dort einen Regional Zug und einen Regional Express, der diese Strecke fährt.

Die Haltestellen der Regionalbahn: München->Dachau->Petershausen->Paindorf->Reichertshausen->Pfaffenhofen

Die des Regional-Express: München->Pfaffenhofen

Die Tickets kosten in beiden Zügen das gleiche

Heute musste ich EINE Station weiter fahren, nach Rohrbach. Bei der abfahrt von Pfaffenhofen wurde ich kontrolliert. Ich hatte mir in MUC, ein Ticket für Pfaffenhofen nach Rohrbach geholt. Als der Schaffner bei der Abfahrt in Pfaffenhofen sagte, "Sie sind doch nicht erst hier zugestiegen" antwortete ich Wahrheitsgemäß mit "Nein, in München". Ich bin bereits drei bis vier mal mit dem RE gefahren und auch Kontrolliert worden, jedoch hat NIE jemand auch nur einen Kommentar von sich gegeben, dass das Ticket nicht gültig ist.

Kurz und knapp... Ich wurde bei der Abfahrt von Pfaffenhofen auf der fahrt nach Rohrbach kontrolliert und bestraft, für eine fahrt die schon hinter mir lag. Die DB verlangt deswegen ein erhörtes Beförderungsentgelt von 60€.

Meine Frage deshalb,: Ist es rechtens, ohne das ich eine Information darüber erhielt, das meine Tickets in diesem Zug nicht gültig sind (App, Fahrplan usw...) oder hat da der Mitarbeiter einfach falsch reagiert?? Und darf die Bahn mich zu Kasse beten, obwohl ich in einem abschnitt kontrolliert wurde, für den ich nachweislich ein gültiges Ticket besitze?

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Ich bin unwissentlich schwarz gefahren und habe auch zugegeben, das ich am Startbahnhof eingestiegen bin. Sprich; hätte ich nicht zugegeben, das ich in München eingestiegen bin, hatte mich der Werte Herr nichts beweisen können.

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Je nach Modellreihe gibt es einheitliche Griffe. Die genaue Typennummer steht unten auf dem Staubsauger, dort wo die Räder sind. Laut Aussage von Miele, erhält man Ersatzteil für bis zu 20 Jahre alte Geräte.

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Werden bei der Bahn ehrlich Pendler immer Bestraft?

Hallo liebe Gemeinde, ich muss jetzt ein bisschen ausholen...: Ich fahre jeden Tag mit dem Zug zur Arbeit und wieder nach Hause (in Bayern - München/Pfaffenhofen a.d. Ilm). Ich habe ein Abo der MVV (Isar Card 9 Uhr/ gültig für den Münchner Innenraum ) und ein DB-Ticket von Petershausen nach Pfaffenhofen, auch im Abo (in diesem Streckenabschnitt zählt die MVV karte nicht mehr). Es gibt dort einen Regional Zug und einen Regional Express, der diese Strecke fährt.

Die Haltestellen der Regionalbahn: München->Dachau->Petershausen->Paindorf->Reichertshausen->Pfaffenhofen

Die des Regional-Express: München->Pfaffenhofen

Die Tickets kosten in beiden Zügen das gleiche

Heute musste ich EINE Station weiter fahren, nach Rohrbach. Bei der abfahrt von Pfaffenhofen wurde ich kontrolliert. Ich hatte mir in MUC, ein Ticket für Pfaffenhofen nach Rohrbach geholt. Als der Schaffner bei der Abfahrt in Pfaffenhofen sagte, "Sie sind doch nicht erst hier zugestiegen" antwortete ich Wahrheitsgemäß mit "Nein, in München". Ich bin bereits drei bis vier mal mit dem RE gefahren und auch Kontrolliert worden, jedoch hat NIE jemand auch nur einen Kommentar von sich gegeben, dass das Ticket nicht gültig ist.

Kurz und knapp... Ich wurde bei der Abfahrt von Pfaffenhofen auf der fahrt nach Rohrbach kontrolliert und bestraft, für eine fahrt die schon hinter mir lag. Die DB verlangt deswegen ein erhörtes Beförderungsentgelt von 60€.

Meine Frage deshalb,: Ist es rechtens, ohne das ich eine Information darüber erhielt, das meine Tickets in diesem Zug nicht gültig sind (App, Fahrplan usw...) oder hat da der Mitarbeiter einfach falsch reagiert?? Und darf die Bahn mich zu Kasse beten, obwohl ich in einem abschnitt kontrolliert wurde, für den ich nachweislich ein gültiges Ticket besitze?

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Erstmal danke für die Antworten.

Mir geht es nach wie vor darum, ob mich die Bahn mich zu Kasse beten darf, obwohl ich in einem abschnitt kontrolliert wurde, für den ich nachweislich ein gültiges Ticket hatte? Wie gesagt, in München habe ich mir für den letzten Streckenabschnitt ein Ticket gekauft. Und in diesem letzten abschnitt wurde ich kontrolliert. 

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Also, lass die Finger von dem Dirt Devil, die Dinger machen außer Lärm nicht viel mehr. Der Miele scheint ganz in Ordnung zu sein, ist halt ein älteres Modell. Für den Preis kann man aber nichts falsch machen, als Stab-/Handstaubsauger sind die ganz gut. 

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Jetzt habe ich endlich eine konkrete Antwort der Telekom erhalten..... Sonderkündigung greift, da in meinem Vertrag VDSL vertraglich vereinbart ist. Da an meinem neuen Standort weder 50'000er Leitung noch VDSL gegeben ist, habe ich ein Sonderkündigungs recht (drei Monate Kündigungsfrist). Alles was ich der Telekom geben muss ist eine melde Bescheinigung des neuen Standortes, die ich aber erst bei tatsächlichem Umzug bekomme. Mal schauen ob die Kündigung ab Datum meines ersten Schreibens zählt oder erst ab dem Tag der um Meldung.

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Erstmal danke an alle für die schnellen Antworten. @Timothy07 ich werde da heute nach der Arbeit gleich mal nachschauen, danke für den Tipp

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