Was bedeutet unmöblierter bzw. möblierter Wohnraum?
Ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft (in der ich wohne) und möchte dem Untermieter kündigen. Die Frage bezieht sich auf die Kündigungsfrist. Bezieht sich möblierter, bzw. teilmöblierter Wohnraum auf die gesamten zur Verfügung gestellten Räume (Wohnzimmer, Küche) in denen ich Waschmaschine, Backofen, Spülmaschine, Herd und Kaminofen bereitstelle? Es geht darum ob die Kündigungsfrist drei Monate oder zwei Wochen beträgt. Sollte dies nicht der Fall sein und sich möbliert/teilmöbliert nur auf das privat vom Untermieter genutzte Zimmer beziehen, wäre ein von beiden Parteien unterschriebenes Formular, dass einen ausgemachten Auszugszeitpunkt des Untermieters festlegt rechtskräftig? Wie müsste eine Kündigung formuliert werden?