Was kann ich noch tun? sind keine 12 Tage bis dahin mehr! ich dreh ab! bitttte helft mir !
Die Mutter hat Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmung Vermögenssorge Vertretung gegenüber Ämter und Behörden.
Versteh ich ja.aber Aufenthaltsbestimmung gegen ihr willen?????? sie sagt ja selber und hat ein Brief extra geschrieben,das sie ihre Mutter nicht mehr will als Vormund und lieber ein unparteiischen haben will
hab das gefunden. stimmt das?
Das neue Betreuungsgesetz ist am 1.01.1992 dafür geschaffen worden.
Ein Teil des Familienrechtes, das sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke und Behinderte befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die Entmündigung, die Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten Reformgesetzgebung war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche Rechte und Verantwortlichkeiten zu belassen
NICHTS darf und kann gegen den Willen des zu Betreuenden gemacht und entschieden werden!
Es sei denn, er/ sie gefährdet sich und andere, dann darf zur Entschärfung der Situation eine Unterbringung erfolgen, aber auch das nur kurzzeitig.
Es ist das Recht eines jeden Bürgers in Deutschland sich bei der regelung seiner Angelegenheiten einen Betreuuer zu besorgen, das kann ein Fremder (vom Gericht bestellter) oder ein selbst bestimmter Mensch (über 18 J.) sein.
Das entscheidet der Betroffene.
Auch welche Bereiche die Betreuung umfassen soll und welche nicht, z. B. Behördenangelegenheiten, Finanzen, Gesundheitssorge, Unterbringung, Aufenthaltebstimmungsrecht usw.
aber muss sie da hoch obwohl sie nicht will?
Anwalt ist schon eingeschaltet