Hey!
Ich möchte gerne mein Abitur über eine Fernschule nachholen. Nun habe ich allerdings Schwierigkeiten herauszufinden, ob ich Schüler BaFög beantragen kann.
Im Grunde werde ich laut Paragraphen mit den Schülern eines Abendgymnasium gleichgestellt und hätte dementsprechend eigentlich auch Anspruch auf elternunabhängiges Schüler BaFög.
Ein Paragraph macht mir da Sorgen und zwar:
"§ 3 Fernunterricht
(4) Die zuständige Landesbehörde entscheidet, den Auszubildenden welcher Ausbildungsstättenart die Teilnehmer an dem jeweiligen Fernunterrichtslehrgang gleichzustellen sind. Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die
4. auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Schülern von Abendgymnasien
gleichgestellt."
Hierbei habe ich folgende Schwierigkeiten: "Die zuständige Landesbehörde entscheidet" Also ist es gar nicht festgelegt, ob ich dann tatsächlich mit den Schülern eines Abendgymnasiums gleichgestellt werde? Denn die Aufzählung "Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen [...]" klingt schon irgendwie pauschal geltend.
Tut mir Leid, falls die Frage irgendwie dämlich ist, aber ich habe gerade echt Schwierigkeiten mit diesem Sätzen. :D
Danke schon mal. ^^