Ich wohne im obersten Stock eines Mehrfamilienhauses und möchte gerne über meine Terrassenbrüstung 1 bis 2 Solarplatten anbringen. Die Hausverwaltung möchte das Verbieten, da ich eine Terrasse und keinen Balkon habe und somit kein Balkonkraftwerk betreiben dürfte. Stimmt das?