Hallo zusammen,
ich muss einmal euren Rat erfragen.
Ich habe meine Wohnung nun fristgerecht nach 2 Jahren gekündigt und der Hausmeister der Wohnungsgesellschaft war auch schon da.
Jetzt soll ich laut seiner Aussage die Tapeten, Deckenvertäfelung und das Laminat entfernen, damit die Wohnungsgesellschaft (L*G) in der Wohnung die Stromkabel 3 Adrig verlegen können. Hätte ich einen Nachmieter wäre es egal, dann würden sie wahrscheinlich auch nicht neu verlegen.
Im Vertrag steht nun drin, insofern es nicht anders vereinbart wurde, soll die Wohnung im Ursprungszustand übergeben werdem.
Da ich die Wohnung so übernommen und nichts verändert habe, ist die Wohnung für mich so schon im Urpsrungszustand.
Selbst mein Vormieter hat die Wohnung schon so mit Laminat und Deckenvertäfelung übernommen.
Das ich Dübellöcher und die Küche die auch schon vom Vormieter übernommen wurde, raus müssen ist okay. Aber weiße Wände, die vor 2 Jahren gestrichen wurden und gut erhaltenes Laminat?
Im Vertrag §12 Rückgabe der Mietsache Absatz 4 steht:
Für Anlagen und Einrichtungen innerhalb [...] der mietsache, die der Mieter eingebracht hat, oder vom Vormieter übernommen hat, gilt das Gleiche.
Was ist denn nun richtig?
Ich hoffe ihr wisst einen Rat damit ich am Monatg mit erhobenem Haupt dagegen angehen kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Gruß Agouti