Antwort
Hallo, damit die Keimbelastung und damit die Krankheitsübertragungsrate veringert wird.
Lg
Hallo, damit die Keimbelastung und damit die Krankheitsübertragungsrate veringert wird.
Lg
Hi, natürlich kriegst du das nachgezhalt. Es steht dir ja zu. Dieser Anspruch verfällt nicht so schnell nur weil du zu spät beantragt hast. Es gibt aber natürlich auch dafür eine vertreichfrist.