Clever Fit, Inkasso Becker, Anwalt Claudia Wendel. Muss ich die Forderungen bezahlen?

Das kommt, glaub ich, schon bißchen spät - aber ich versuche es trotzdem.

Ich bin am 01.04.11 der Mitgliedschaft bei Clever Fit beigetreten.

Lief alles einwandfrei.

Am 15.08.12 bin ich 750 km weiter weggezogen, habe dann per Mail eine Kündigung an Clever Fit geschrieben. Sie haben die Kündigung erhalten und haben den Vertrag gekündigt. Nun sollen noch zwei Monatsbeträge offen sein. Inklusive Mahngebühren 55,80€. Ich habe bei Clever Fit telefonisch nachgefragt, ob es möglich wäre, das in zwei Raten zu bezahlen. Antwort von Clever Fit: Klar gerne, kein Problem.
Ok, habe es dann in zwei Raten bezahlt.
Dann kam eine Woche später ein Schreiben von Inkasso-Becker mit der Forderung von 94,52€. Ich habe da angerufen und zu denen gesagt, daß die Zahlungen an Clever Fit schon abgeschlossen sind, auch habe ich denen  die Überweisungen zugesendet.
Einen Monat später kam dann wieder ein Schreiben mit der Forderung von 98,71€! Es sei noch kein Zahlungseingang verbucht!
Wieder einen Monat später dann ein Schreiben von Inkasso-Becker, die Zahlungen wären nun mittlerweile eingegangen, aber es wären dann noch Inkassogebühren offen - von 69,14€, zuzüglich Zinsen.
Ich habe zu denen gesagt, ich werde das nicht zahlen, weil die Zahlungen an Clever Fit schon lange abgeschlossen wären. Dann hat  Inkasso-Becker einen Anwalt eingeschaltet - Claudia Wendel.
Nun kam ein Schreiben von der Anwältin mit der Forderung von 89,80€  (Inkassogebühren inklusive Mahngebühren und Anwaltskosten).
Jetz kam noch eine Drohung vom Anwalt mit Gerichtsvollzieher, und eine Forderung von 101,26€.

Nun meine Frage: Muss ich die offene Forderung an den Anwalt für  Inkasso-Becker bezahlen oder nicht?

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Kann mir keiner helfen???

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Kann mir hier keiner helfen???

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Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt

Ich habe von Februar 11 bis Mai 12 Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Nun hat das Arbeitsamt von meinem ehemaligen Vermieter erfahren das ich seit November 11 nicht mehr in der Wohnung wohne. Ich habe seit November 11 übergangsweise bei einem Freund von mir gewohnt. In meine alte Wohnung ist ein anderer Freund von mir eingezogen. Ich war vom November 11 bis März 12 noch bei meiner alten Wohnung gemeldet, so dass die Post noch zu meiner alten Wohnung gekommen ist. Seit April 12 bis Juli 12 war ich bei dem anderen Freund gemeldet so dass die Post nun zu der anderen Wohnung geschickt wurde. Und seit August 12 bis ..... bin ich nun woanders gemeldet weil ich in den Süden gezogen bin. Nun möchte das Arbeitsamt Nachweise von mir haben. Das ich da und da gewohnt habe.

Arbeitsamt will folgende Nachweise:

Ein Schreiben von meinem Wohnungsgeber in der Zeit Ein Untermietvertrag Ein Fahrkostennachweis Eine Meldebestätigung

Nach dem Schreiben habe ich versucht wieder Kontakt zu meinen ehemaligen Freunden aufzunehmen wegen dem Schreiben (Wohnungsgeber). Die Kontaktaufnahme war leider erfolglos. Sodas ich dem Arbeitsamt kein Schreiben schicken kann ( Wohnungsgeber). Ein Untermietvertrag bestand nie. Warum sollte ich auch mit einem Freund von mir ein Vertrag abschließen. Ich habe meinem Freund meinen Anteil der Miete immer bar gegeben. Das heißt nun ich kann dem Arbeitsamt nur den Fahrkostennachweis und die Meldebestätigung schicken. Da ich ja nun kein Schreiben (Wohnungsgeber) habe und kein Untermietvertrag bestand. Das habe ich dem Arbeitsamt mitgeteilt. Das Arbeitsamt möchte trotzdem so ein Schreiben und eine Kopie von einem Untermietvertrag haben. Was kann ich nun machen das ich dem Arbeitsamt das erhaltene Geld nicht wieder zurückschicken muss? Es ist ncht gerade wenig ( 1100€)

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Kann mir da keiner helfen??? :(

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