Du hast mich falsch verstanden. Ich habe keine Bildungsberatung sondern ein Bildungsgutschein beantragt. 

Ich habe einen Bildungsträger rausgesucht, der zertifiziert ist und die Massnahme kann durch einen Bildungsgutschein über das Jobcenter gefördert werden. Ich war dort auch persönlich zum Infogespräch.

Da ich mein Studium nicht zu Ende bringen könnte, möchte ich halt versuchen im selben Berufsfeld einen IHK-Abschluss zu erlangen. Deshalb hab ich auch zu den Antrag meine Studiennotenspiegel zugelegt und weiter ein Jahrespraktikums-Zeugnis. Viele Ausbildungsinhalte sind mit den Studieninhalten gleich bzw. liegen sehr nah beieinander. 

Mich würde einfach nur irgendwie der ganze Ablauf beim Jobcenter interessieren.  Das ich dort zum Gespräch muss, ist mir klar. Aber erledigt das mein Sachbearbeiter? Erledigt das eine besondere Stelle? Muss ich dort zum Psychologen? Wie lange hat so was bei anderen gedauert?

ICh weiß das es eine "Kann" und nicht "Muss" -Leistung ist. Aber ich kenne nur eine Person die so was gemacht hat, und ein Jahr warten musste. Mich würde es interessieren ob es ein Ausnahmefall ist, oder ein Generalfall. Denn die Vorstellung das ich ein Jahr warten muss, ist wirklich für mich extrem. Ich bin leider sehr ungeduldig und hyperaktiv und ein Jahr ist für mich so extrem lange. 

 

...zur Antwort
Bildungsgutschein vs. Notwendige Operation?

Hallo, Ich hoffe es kommen keine Fragen ob es alles medizinisch Stimmen kann. Natürlich nicht, aber ich wollte im Internet nicht nach einer Krankheit recherchieren die ich nehmen konnte. Es geht um den Kern der Geschichte OP vs. Bildungsgutschein. *

Herr K macht seit ca. 8 Monaten eine Umschulung als Systeminformatiker und glänzt mit sehr guten Noten. Er hatte auch ein abgebrochenes Informatikstudium und mehrere Praktikas in diesem Bereich.

Er hat leider nie einen Berufsabschluss erlangt und hat nach langer Arbeitslosigkeit hat er eine Umschulungsmaßnahme vom Jobcenter genehmiget bekommen. Diese dauert insgesamt 20 Monate.

Vor gut 4 Monaten stürzte er schwer und hat seitdem Probleme mit dem laufen. Er läuft seitdem auf Krücken zur Schule und bewegt sich nur auf Krücken vorwärts. Zu dem kommen die unerträglichen Schmerzen die in manche Nächte nicht schlafen lassen. Er bekommt zwar Schmerzmedikamente, aber diese gehen wiederum auf seine Konzentration, weswegen er auch manchmal Probleme hat den Unterricht zu folgen. Die Umschulungsmaßnahme dauert noch 12 Monate bis er seinen Abschluss als Systeminformatiker bekommt und sich damit auf den Arbeitsmarkt bewerben kann.

Er war bei nun bei zwei verschiedenen Fachärzten, die ihm sagten dass er das Knie sofort operativ behandeln lassen sollte. Da eine weitere Belastung zu einem dauerhaftenSchaden führt und er sich evtl. gar nicht mehr ohne Krücken vorwärts bewegen können.

Das Problem ist, das er nach der OP des Knies, das Knie erstmals 4-6 Wochen im Gips ruhen lassen muss und dann müsste das Knie langsam wieder belastet werden. Das Mithilfe einer Reha Maßnahme von ca. 8-10 Wochen. Somit musste er ein halbes Jahr die Umschulungsmaßnahme unterbrechen. Die Bildungsstätte hätte damit kein Problem damit, denn er könnte in einem halben Jahr wieder da einsteigen wo wer aufgehört hat. Da alle halbe Jahre ein neuer Umschulungskurs beginnt.

Doch das Jobcenter stellt sich quer. Denn formell kann der Bildungsgutschein nicht pausieren. Sondern er wird beendet und es müsste wieder ein neuer genehmigt werden. Und das Jobcenter sagt das sie prinzipiell keinen zweimal hintereinander einen Bildungsgutschein genehmigen, auch nicht aus gesundheitlichen Gründe. Auch mit den Teamleiter des Amtes hat er geredet, der diese Aussage bestätigte.Das sie es prinzipiell nicht machen und er keinen neuen ausgestellt bekommen werd.

Herr K. soll sich entscheiden ob er seine Gesundheit aufs Spiel setzt und die Maßnahme zu Ende macht oder ob er auf die gesundheitsnotwendige Operation verzichtet und den Bildungsgutschein behalten will.

Meine persönliche Frage ist, ob ein Amt wirklich ein Recht hat jemanden gegen eine gesundheitsnotwendige Operation zu nötigen. Denn ich persönlich find es eine Nötigungen jemanden mit dem Bildungsgutschein, der ja zugesagt wurde, unter Druck zu setzten, sich gegen die OP zu entscheiden. Meine persönliche Frage wäre, macht sich das Jobcenter mit so was nicht Strafbar?

...zum Beitrag

Nur ist das Ding dass der Bildungsgutschein eine „Kann“ und nicht „Muss“ Leistung vom Jobcenter ist. Ich habe im Internet recherchiert und keinen Vergleichbaren Fall gefunden. Herr K.

Kann ja nichts dafür, dass er gesundheitlich unterbrechen muss. Er könnte zwar vor das Sozialgericht gehen, aber auf was könnte er sich berufen, denn er hat ja nicht wirklich einen rechtlichen Anspruch? Und welche Chancen hätte er?

...zur Antwort