Hallo, meine Mutter (84) kam nicht mehr aus der Badewanne. Ihre Hilferufe hat der Nachbar an die Feuerwehr weitergeleitet. Die hat dann die Scheibe der Balkontür zerschlagen und meine Mutter aus der Misslichen Lage befreit. Meine Mutter hat leider nicht mehr die Haftpflicht Police, aber da vor ca. 15 Jahren schon mal ein Glasschaden geregelt wurde, nahm ich an, alles wird Gut. Einen Glaser beauftrag und eine Abtretung gemacht. Den Schaden habe ich der Versicherung Tel. gemeldet und die Schadenanzeige schriftlich nachgereicht. Nun hat die Versicherung geantwortet: „Im Rahmen Ihrer Hausratversicherung sind Schäden an Mehrscheiben-Isolierverglasungen nicht mitversichert (VHB 74, §2 Nr. 10 Abs. b) Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Entschädigung leisten können.“ Ok denke ich, die wollen sich drücken und hoffen das wir das so akzeptieren werden. Ich habe nun den Glaser gebeten mir eine neue Rechnung „mit Einfachverglasung“ auszustellen. In der Hoffnung das die Versicherung die neue Rechnung akzeptieren muss. Nun meine Frage: Mache ich es so Richtig oder muss ich noch etwas beachten?
LG und Vielen Dank für eurere Antwort