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Adinoa

21.06.2024
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Adinoa
21.06.2024, 14:07
Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr?

Servus,

ich kenn mich mit Mietrecht und Betriebskosten etc. leider nicht so gut aus, weswegen ich meine aktuelle Betriebskostenabrechnung mal hinterfragen wollte..

Es geht hier jedoch um Österreich.

Ich bin im Februar 2024 in meine Wohnung eingezogen und habe jetzt im Juni eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 bekommen.. Obwohl ich da noch nicht mal annährend in der Wohnung gewohnt habe (da war noch die Vormieterin in der Wohnung).

Ist das so wirklich rechtens? Immerhin habe ich auch eine Nachzahlung darauf.

Danke!

...zum Beitrag
Antwort
von Adinoa
24.06.2024, 18:06

So: Laut Arbeiterkammer > Alles rechtens. Der, der zum Zeitpunkt der Rechnung der Mieter ist, hat die Kosten zu tragen.

Sollte ich aber z.B. kurz vor der Abrechnung ausziehen, müsste ich die Kosten auch nicht mehr bezahlen.. Kann man jetzt sehen, wie man will.

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