Meine Mutter ist vor 6 Jahren verstorben. Meine Schwester hat ohne mein Wissen
eine Vereinbarung mit der Unterbringung der Urne in der Oase der Ewigkeit in der
Schweiz getroffen. Sie hat aber meines Glaubens die Urne in Deutschland behalten.
Der Kontakt ist abgebrochen. Meine Frage ist hierzu, ist es gestattet, eine Urne in
Deutschland in seinem Garten, oder Wohnung zu behalten ? Ich wäre damit nicht
einverstanden, aber ich komme mit Ämtern zu keinem Ergebnis, weil alle sich etwas
bedeckt halten. Ist das gesetzlich OK ?