Laut dem Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz stellt das Weiterleiten von Nachrichten, Sprachnachrichten oder Bildern einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
Diese wiederum leiten sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ab. Demnach ist es das Recht eines jeden Chatteilnehmers, selbst zu bestimmen, wem die Inhalte zugänglich gemacht werden: einem einzelnen Chatpartner, einer Chat-Gruppe oder aber der Öffentlichkeit.
Eine Chatgruppe ist dabei nicht mit der Öffentlichkeit gleichzusetzen. Planen Sie zum Beispiel über Discord eine Geburtstagsparty, sind die Nachrichten genauso privat wie in Einzelchats und dürfen nicht ohne die Einwilligung aller Beteiligten an Dritte weitergeleitet werden.
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Das heißt derChatpartner der dir den Namen gegeben hat, hat sich strafbar gemacht, da du den Namen verwendet hast, machst du dich theoretisch mit strafbar, allerdings wird das eher bei einer Verwarnung bleiben und fallen gelassen.