Bin zwar kein Fachmann, aber ich denke du müsstest ein Bauteil haben, dass Schwinnungen in elektrische Impulse umsetzt, und eins, dass diese Impulse wieder in Schwinungen zurücksetzt. Kenn dass vom DJing her. Wenn man kein Mikro zur Hand hat, steckt man den Kopfhörer einfach in die MIC eingang im Mischpult und benutzt den Kopfhörer als Micro. Vesuchs mal bei deiner Anlage. Normalerweise könntest du das auch mit einem Notebook hinbekommen. einfach einen lautsprecher in MIC eingag und den anderen an den Kopfhörerausgang
hier Auszug aus den AGBs bezüglich Gewährleistung.
Ansprüche wegen Mängel der Ware sind nach unser Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.
Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Die Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei Reklamationen ist genau anzugeben, was bemängelt wird. Beispielsweise genügt es bei Radarwarngeräten nicht, nur zu sagen, es habe nicht funktioniert. Vielmehr ist genau das System zu benennen, bei dem das Gerät versagt haben soll und welche Funktion (auch Fehleranzeige) dort erfolgt sind.
Scheint unmöglich zu beweisen oder?