Habe Termin als Zeuge...habe med. Attest vom Hausarzt ...Verhandlungsunfähigkeit...Rechtsanwalt stellte Antrag auf Nichterscheinen des Zeugen...Richter lasst mitteilen' dass ich nicht so krank sei als Zeuge auszusagen...will neben Hepatitis a und b hier nicht meine Amnesie nicht aufzählen.... Habe den Termin trotz Attest zu wahren---soweit zum deutschen recht.. .Amtsgericht Erfurt
... Welche Rechte räumt die deutsche Justiz dem chronisch Kranken Verurteilten noch ein .. Vorzeichen eben kein Gewaltverbrecher ... Auch kein u-Bahn-Schlaeger ....
Verträge sind immer so lange gültig wie diese von den Fristen her gesehen abgeschlossen werden, wenn der Vertragstext - auch Zusätze - nichts anderes festlegen. Also ist der Vertrag beendet, ist auch die Geschäftsbeziehung beendet, es sei denn diese wurde im Vertrag durch eine Klausel wiederbelebt. Wenn keine Schutzklausel gibt, dann sind die im Nachgang erlengten Daten nicht geschützt und es kann keine Rechnung gestellt werden; es sei denn der Makler wurde vorsätzlich auf diese Situation hin umgangen, um Maklerkosten bewußt zu umgehen, das wäre in dem Fall sittenwidrig
Der Vermieter ist zuständig für die Mietsache, wenn der Mietvertrag nichts anderes verklauseliert hat! Dabei sind sog. Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen bis zum Betrag x % der Nettomiete per anno - betrifft alle Kleinrep. in der Wohnung - geht der Kostenvoranschlag über die Sache hinaus, dann muß der Vermieter die Reparatur zahlen bzw. für einen neuen Herd sorgen - insbesondere wenn dieser bereits der 100 % Abschreibung unterliegt
Hallo Herr "Nachbar" Fenster und dazugehörende Rolladen sind Bestandteil des Wohnungseigentümers, d.h. Bestandteil der Sondereigentumsverwaltung. (SEV) - das heißt wiederum dass der Vermieter und nicht die WEG für die Schäden an Tür der Wohnung und Fenster usw. verantwortlich ist.
mfg Achim Stiegmann
Maklerprovision ist nur zu zahlen, wenn diese auch vor bzw. im Zuge der Besichtigung vereinbart ist bzw. ausdrücklich darauf hingewiesen wurde! Mündliche VB ausreichend - besser schriftlich bzw. zeugenschaftlich,ist eine Form der Geschäftsbesorgung - Nachweispflicht erforderlich, da Makler sich auch oft mit "Innenprovisionen" bedienen. Hausverwaltung kann ebenfalls Bearbeitungsgebühren verlangen in Höhe einer Nettomiete, wenn dieses vereinbart wurde.
Hallo, das hängt vorrangig vom Mietvertrag ab im Zusammenhang mit einem Übergabeprotokoll, das Bestandteil des Vertrages ist.
Wenn Ihnen zwecks Selbstrenovierung bei Einzug keine Miete erlassen wurde, dann können Sie die Wohnung besenrein verlassen, andernfalls kann man eine malermäßige Instandsetzung der WE verlangen, also Zustand Auszug wie beim Einzug laut Übergabeprotokoll, sollten Sie Eongriffe in die Infrastruktur der WE gemacht haben, dann mußten Sie diese wieder reparieren bzw. im Ursprung wieder herstellen wie zur Zeit der WE-Übergabe, auch intensiv farblich gestaltete Wänden müßten ihren neutralen Zusatnd wieder umgestaltet werden, Mängel müßten beseitigt werden, die Sie verursacht haben, wenn diese also nicht im Übergabeprotokoll verzeichnet worden sind.
ich hatte einen ähnlichen schaden zu verzeichnen, ich war nicht Hausratversichert als Geschädigter - bei mir hat niemand den schaden bezahlt !!!
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Ein Makler mit Nachweis von 34c kann Courtage verlangen, wenn dieses vorab mit dem Mandanten vertraglich vereinbart wurde. Es ist durch aus üblich dass man Nettokaltmieten als Grundlage nimmt um eine Courtage zu errechnen - bei Wohnungen bis zu zwei sind üblich, bei Gewerbe durchaus bis zu 3 Nettomieten. Es sollte jedoch die Verhältnismäßigkeit durch den Makler beachtet werden. Der Mietinteressent muß vor der Meitabsicht auf die Kosten aufmerksam gemacht werden. Es ist auch üblich, dass der beauftragte Makler sich eine Nettokaltmiete oder mehr vom Eigentümer holt. Außerdem sollte der Makler den Maklerauftrag für Vermietung des Objektes durch Eigentümer dokumentieren können. Als Grundlage der Courtage gilt jedoch grundsätzlich der Vertrag zwischen beauftragten Makler und Mietinteressent (auch mündlich)