Hallo zusammen,

ich beziehe Bürgergeld und engagiere mich ehrenamtlich als Imam. Für meine Tätigkeit bekomme ich kein Gehalt, aber manchmal Spenden oder finanzielle Zuwendungen von Gemeindemitgliedern.

habe bereits mit islamischen Rechtsgelehrten und Anwälten gesprochen, die mir gesagt haben, dass solche Spenden nach Scharia-Recht erlaubt sind und nicht als Einkommen“ gelten.