Ihr werdet wohl diese Rechnung zahlen müssen, um Mahnungen zu verhindern.. Vielleicht kann mit einem Rechtsanwalt, falls ein Betrug vorliegt, die Summe + Schadensersatz zurückfordern ?

Diese AGB´s von Jessy Meyer sind total in meinen Augen sittenwidrig und nach BGB nichtig (= unwirksam). Große Betrügerin, die nach STGB § 184 a,c,e,f, (Prostitution) und § 263 -265a (Delikt Betrug) ohne Rücksicht bei der POLIZEI angezeigt werden muß.

Je mehr Geschädigte diese Person bei der Polizei/Staatsanwaltschaft anzeigen, desto schneller wird ihr das Handwerk gelegt..

Bei mir hat ein unbekannter dritter meine Email-Adresse mit Geb.-Datum (Internet-Häcker) geknackt und diese Dienste bei der alten Schlampe in Anspruch genommen.

S. Abigail

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