Antwort
Rechtlich gesehen ist der Geschlechtsverkehr zwischen zwei gleichaltrigen Partnern (müssen beide mindestens 14 Jahre alt sein) erlaubt. Ist es jedoch so, dass die beiden Partner nicht genau gleichaltrig sind (bei müssen mindestens über 14 Jahre alt sein), so müssen die Erziehungsberechtigten die Einverständnis zu eurem Geschlechtsverkehr geben.
Hier nochmal in der offiziellen Form: https://www.bussgeldkatalog.com/jugendschutzgesetz-sex/
LG ~Aarre