Also, ich würde ihm einen Gutschein für 1 Dinner for 2 schenken. Im "Kleingedrucken" steht dann, das ihr beide das Dinner kocht. Kann sehr viel Spaß machen und jetzt stell` dir einmal den Nachtisch vor..........!!!

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Er kann, aber einklagen, würde ich sagen - nein . Es sei denn, ihr habt eine schriftliche Vereinbarung darüber. Es kommt nicht darauf an wer wem etwas bezahlt hat, sondern ob es schriftlich eine Vereinbarung über Rückzahlung gibt.

Habt ihr keine Schriftliche Vereinbarung, hättest du evtl. eine "Moralische Schuld" und die kann man nicht einklagen. Eigendlich sollte man sich immer fair trennen.

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noch nicht abgezahlte Küche bei Umzug mitnehmen und weiter zahlen?

Haben eine Wohnung gemietet und mussten eine gebrauchte Küche vom Vermieter per Ratenzahlung abkaufen, weil wir sonst nicht Einziehen durften. Kaufvertrag über gebrauchte Einbauküche (incl. Geschirrspüler, Einbauherd mit Glaskeramik-Kochfeld, Kühlschrank). Auszug aus dem Kaufvertrag:"Der Verkäufer erklärt, dass die Küche alleiniges Eigentum frei von Rechten Dritter ist. Er sichert die volle Funktionstüchtigkeit zu, wie sie für alle Einrichtungsgegenstände bei bestimmungsgemäßen Gebrauch üblich ist. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für spätere Mängel sowie jeglicher anfallender Ansprüche. Kaufpreis 2000€ und wird mit 0 € angezahlt. Die Restsumme wird in 40 Raten zu je 50 € abgezahlt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Einbauküche Eigentum des Verkäufers". Da ich nun aus gesundheitlichen Gründen aus der Wohnung ausziehen muß, habe ich gekündigt. Habe bisher jeden Monat pünktlich insgesamt 850 € abgezahlt und will nach Auszug die Restsumme von 1150 € weiter abzahlen. Da ich als alleinerziehende Mom nun auch noch den Umzug und die neue Wohnung zu renovieren und finanzieren habe, kann ich die Forderung von ihm, die Restsumme von 1150 € hinzulegen, nicht erfüllen..Nun weigert sich mein Vermieter, bietet mir 400 € als Rückzahlung an, da die Küche ja noch ihn gehört, soll sie drin bleiben. Er weigert sich aber mir die 850€ zurückzuzahlen, ich hätte die Küche ja in den knapp 1,5 Jahren abgenutzt und mehr würde ich nicht kriegen. Nun bin ich völlig am Ende und weiß nicht wer im Recht ist. Darf ich ausziehen, die Küche mitnehmen und die restlichen Raten weiter abzahlen, oder muss die Küche drin bleiben? Danke für Eure Hilfe!

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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber nach meiner Meinung darfst du die Küche mitnehmen und weiter die Raten von 50 E p.m. bezahlen. Der Kaufvertrag gilt ja für die Küche und wo die steht ist egal. Er darf dir nicht verbieten, die Küche mitzunehmen, denn du hast sie ja gekauft. Natürlich bleibt sie dann auch solange sein Eigentum, aber Eigentum ist nicht Ortsgebunden. Du kannst aber auch die 400 Euro nehmen und dafür entläßt er dich aus dem Ratenvertrag. Das muss aber alles schriftlich gemacht werden. Die 400 Euro sind natürlich noch verhandelbar.

Viel Glück beim Verhandeln!!

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Zu deiner Frage findest du auch sehr viele Antworten im "RC-Forum".

Du hast also einen 6 - Zelligen Nickel.Metall.Hybrid Akku.

Es gibt eine "Ladeschlußspannung" und eine "Entladeschußspannung" Entladeschlußspannung = tiefste zulässige Spannung (Fahrbetrieb) Ladeschlußspannung = max erreichte Spannung beim Laden

Bei NICAD - Akkus ist die tiefste zulässige Entladeschlußspannung 0,8 Volt pro Zelle und max 2,0 Volt Ladeschlußspannung pro Zelle. Bei einem 6 - zelligen wäre das also 4,8 Volt bzw 12 Volt wenn voll. Bei deinen NIMH - Akku`s sind diese Werte ein bisschen anders. Leider weiß ich grad nicht den genauen Wert - gugst du RC-Forum.

Vor dem ersten Benutzen sollest du den A.-Pack mit max 10% der Nennkapazität laden. Beispiel: 2000 mA Nennkapazität = 200 mA Ladestrom ca 12 Stunden Wenn die Akkus "schnelladefähig" sind, erst nach dem u.a. formieren schnellladen. Temperatur dabei überwachen - wird der Akku sehr heiß, Ladung abbrechen. Sonst können sie auslaufen oder sogar explodieren, wenn die Ventile versagen. Den Akku niemals "tot-fahren", dadurch könnten einzelne Zellen unwiederbringlich tot - bleiben.

Neue Akkus werden am besten mit einem automatischen Ladegerät geladen. Am besten im Modellbauladen kaufen (Beratung) Bei diesen Geräten werden "geladene" und "entladene" mAh im Display angezeigt. Die sogenante "Deltapeak-Abschaltung" erkennt, wann der Akku voll ist. Die billigen mitgelieferten Ladegeräte sind nach meiner Erfahrung nicht geeignet um lange Freude am Akkupack zu haben. Die einzelnen Zellen haben meistens eine unterschiedliche Spannungslage, deshalb muß ein neuer Pack erst "formiert" werden. Dies macht man mit mehrmaligen Laden - Entladen am besten mit erwähntem autom. Ladegerät. Erst hierdurch erzielt man die beste Leistung und Lebensdauer.

Wenn du nicht die möglichkeit hast, dir ein gescheites Ladegerät zu kaufen dann einfach die mitgelieferte Anleitung zum Laden der akkus beachten. Das Thema "Akku - richtig behandeln" ist ein Abendfüllendes Thema, deshalb solltest du dir unbedingt z.b. im RC-Forum das richtige Fachwissen anlesen.

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