Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Gewährleistet der Vermieter / Eigentümer diese Abrechnung nicht, kann jeder Nutzer seine Heizkostenrechnung um 15% kürzen - jedes Jahr. Es gibt ca 450 Unternehmen, die in Deutschland Heizkostenabrechnungen erstellen. Brunata ist nur eines davon. Wer einen guten Service haben möchte und zugleich einen fairen Preis zu zahlen bereit ist, findet gute Unternehmen. Bei den Internetangeboten (sog. Online-Abrechnungen) sollte man vorsichtig sein. Denn wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, steht der Vermieter ziemlich allein da. Hier sind die etablierten Firmen einfach besser aufgestellt und helfen dem Kunden. Übrigens: Verdunstungs-HeizKostenverteiler kann der Vermieter nicht alleine anbringen. Eine richtige Heizkörperbewertung ist unerlässlich - sonst stimmt die Abrechnung nämlich nicht. Gleiches gilt für die elektronischen Geräte. Bei der richtigen Heizkörperbewertung trennt sich auch bei den Anbietern die Spreu vom Weizen. Wenn Ihr einen Anbieter ansprecht, achtet darauf, dass ein Besuch vor Ort vor Auftragserteilung möglich ist. Die, die bloß Prospekte schicken, sind möglicherweise auch die, die im Krisenfall nicht kommen.
Antwort
Elektronische Heizkostenverteiler zeigen regelmäßig 4 Anzeigen nach einander. In Ihrem Falle handelt es sich um ein sog. Zweifühler-Gerät: K 060-2 = Bewertungsstufe des Heizkörpers bzw. seiner Heizleistung; + Mess-System Zweifühler (deshalb: "2")// 5 Ziffern = aktuelle Anzeigeeinheiten / Verbrauch;// M + 5 Ziffern = Altjahreswert / Vorjahreswert; xxx-xx (Ziffern) = dreistellige Checkzahl + (zweistellig) Stichtag;// Und wenn etwas mit dem HKV nicht stimmt, erscheint eine Fehlermeldung wie z.B. F6. // Dann sollte man die Hausverwaltung kontaktieren. // Wenn man ein entsprechendes Email an info@thermomess.de sendet, bekommt man ein Infoblatt zu den Anzeigen zugeschickt.