Du brauchst den Sachkundenachweis vom Veterinäramt, nach Paragraf 6 LHundG NRW zum Führen von "Gefährlichen Hunden"

Du musst die Haltung bei deinem Ordnungsamt beantragen. Dafür brauchst du:

1. den Sachkundenachweis nach Paragraf 6

2. Sauberes Führungszeugnis

3. Nachweis der Versicherung

4. Den formlosen Antrag auf Haltung

5. (Falls man Mieter ist, die Erlaubnis vom Vermieter)

6. Volljährig sein

Einen Wesenstest braucht man in NRW nicht. Alternativ muss er dann immer Leine und Beißkorb tragen.

Ab dem 6. Lebensmonat gilt ein Kategorie 1- und Kategorie 2 - Hund (Rottweiler ist Kat.2)

als "gefährlich" und muss Leine und Beißkorb tragen.

Zwischen dem 6. und 24. Lebensmonat kannst du durch Nachweis der Hundeschule den Hund vom Beißkorb befreien lassen.

Führt man vor dem 24. Lebensmonat einen Wesenstest durch (um von Leine und / oder nur Beißkorb befreien zu lassen) erlischt der zum 24. Lebensmonat.

Der Wesenstest ab dem 24. Lebensmonat gilt "für immer".

Mit der Urkunde vom Wesenstest kann man beim Ordnugsamt die Befreiungen beantragen.

Die Befreiungen können auch widerrufen werden.

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Den kannst du gar nicht anmelden.

Es gibt ein Gesetz dass die Einfuhr verbietet.

https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/BJNR053010001.html

Schade dass du solchen Handel unterstützt.

Es kommt auch noch auf dein Bundesland an. In manchen muss man die Herkunft aus dem Tierheim nachweisen. Kann man das nicht wird er beschlagnahmt.

Als falsche Rasse anmelden geht nur eine Zeit lang gut.

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Welches Bundesland?

Es gibt Gesetze. Daran muss man sich halten.

Hälst du einen laut Gesetz "Gefährlichen Hund", ohne Erlaubnis, musst du nunmal damit rechnen dass er eingezogen wird.

Vielleicht bekommst du ihn wieder. Vielleicht nicht. Deine Schuld.

Es spielt keine Rolle welche Rasse im Impfbuch steht.

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